/Libanonkrieg: Israelisches U-Boot versenkte 1982 libanesisches Flüchtlingsschiff

Libanonkrieg: Israelisches U-Boot versenkte 1982 libanesisches Flüchtlingsschiff

Ein israelisches U-Boot hat laut einem Fernsehbericht während des Libanonkriegs 1982 ein libanesisches Flüchtlingsschiff versenkt. Bei dem bisher geheim gehaltenen Vorfall seien damals 25 Zivilisten getötet worden, berichtete der israelische Channel 10. Ein israelischer Armeesprecher wollte sich nicht zu dem Bericht äußern. Der Sender hatte die Veröffentlichung nach eigenen Angaben beim Höchsten Gericht durchgesetzt, das die Militärzensur aufhob.

Israelische Truppen waren im Juni 1982 im Rahmen der Operation “Frieden für Galiläa” in den Libanon eingedrungen. Ziel war die Schaffung einer Pufferzone gegen Terrorangriffe der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO). Der damalige PLO-Chef Jassir Arafat und Tausende seiner Kämpfer mussten den Libanon verlassen. Vor der Küste verhängte Israel eine Seeblockade.

Vor der libanesischen Hafenstadt Tripoli feuerte das israelische U-Boot laut dem Bericht im Sommer 1982 Torpedos auf ein Schiff ab, das mit insgesamt 56 Flüchtlingen an Bord unterwegs nach Zypern war.

Das U-Boot sei im Rahmen der “Operation Dreyfus” vor der Küste eingesetzt worden. Ziel sei es gewesen, Schiffe der syrischen Marine zu versenken, sollten diese in Richtung Süden fahren, um Israel anzugreifen. Der U-Boot-Kommandeur habe die Bewegungen des Flüchtlingsschiffs verfolgt und fälschlich angenommen, es habe “Terroristen an Bord”, berichtete der TV-Sender. Auf sein Kommando seien zwei Torpedos auf das Schiff abgefeuert wurden.

Der Vizekommandeur kritisierte laut dem Bericht, es habe an Bord eine schießwütige Atmosphäre geherrscht. Der Kommandeur habe den Angriff nicht anordnen dürfen, weil nicht völlig klar gewesen sei, dass es sich um ein feindliches Schiff handelte. Eine interne Untersuchung der Armee habe jedoch ergeben, dass der Kommandeur sich vorschriftsgemäß verhalten habe. Die Versenkung des Flüchtlingsschiffs habe auf einer Fehleinschätzung basiert und sei nicht als Kriegsverbrechen einzustufen.

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