/Klimaklage: Klimapolitik der Bundesregierung vor Gericht

Klimaklage: Klimapolitik der Bundesregierung vor Gericht

Mahnende Worte von Umweltschützern, Appelle von EU-Politikern, Forderungen von Klimaforscherinnen: Sie haben nichts gebracht. Wenn in knapp einer Woche die Klimakonferenz im polnischen Katowice beginnt, steht Deutschland schlechter da denn je. Für das Erreichen der Pariser Klimaziele wird zu wenig getan. Die Kohlekommission wird in diesem Jahr keinen Plan mehr vorlegen, wie der Kohleausstieg in Deutschland gestaltet werden kann. Mehrere deutsche Städte sind von Gerichten dazu gezwungen worden, Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge einzuführen. Und jetzt liegt gegen die Bundesregierung auch noch eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht vor, wegen ihrer “völlig unzureichenden Klimapolitik”.

Ein Bündnis aus dem Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), dem Solarenergie-Förderverein Deutschland und mehreren privaten Einzelklägerinnen hat die Klage in Karlsruhe eingereicht. Sie sehen die Grundrechte auf Leben, Gesundheit und Eigentum durch die Klimapolitik der Bundesregierung gefährdet. Denn nicht nur würde die große Koalition zu wenig unternehmen. Sie zeige noch nicht einmal den Willen, die notwendigen Klimaziele zu erreichen, heißt es von Seiten der Klägerinnen. Ihr Ziel ist es, eine Begrenzung der Erderwärmung auf höchstens 1,5 Grad zu erreichen. Dafür müsse die Bundesregierung endlich geeignete Maßnahmen umsetzen. Das Gericht solle der Regierung dafür eine feste Frist setzen.

In der Klage heißt es, die Bundesregierung habe zwar demokratische Entscheidungsspielräume. Diese erlaubten es “verfassungsrechtlich jedoch nicht, die physischen Grundlagen menschlicher Existenz aufs Spiel zu setzen – und damit auch die Demokratie zu untergraben”. Deutschland verfehle nicht nur seine eigenen klimapolitischen Ziele und die EU-Klimaziele für 2020, sondern kämpfe auch nicht genug für die Ziele der Pariser Klimakonferenz, heißt es von den Klägerinnen. Zudem sei die Bundesregierung verfassungsrechtlich dazu “verpflichtet, ihrer Politik die aktuellen Fakten zugrunde zu legen und nicht weiter an der überholten – bereits sehr gefährlichen – Zwei-Grad-Grenze in der Klimapolitik festzuhalten”.

Große Versprechen, kleinlaute Ausreden

Tatsächlich hatte bereits die Pariser Klimakonferenz sehr viel größere Ziele formuliert: Die Erderwärmung müsse, wenn möglich, auf 1,5 Grad gegenüber vorindustriellem Niveau begrenzt werden, hieß es schon vor drei Jahren. Vor Kurzem hat der Weltklimarat IPCC sowohl die Dringlichkeit als auch die Möglichkeit, dass das Ziel noch erreicht werden kann, betont.

Vonseiten der Bundesregierung waren in jüngster Zeit aber vor allem kleinlaute Ausreden zu hören: Im Juni dieses Jahres räumte sie ein, dass das selbst gesteckte Klimaschutzziel verfehlt werde. Statt den Kohlendioxidausstoß bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren, würden nur etwa 32 Prozent erreicht, hieß es im Klimaschutzbericht des Bundesumweltministeriums von Svenja Schulze. Die SPD-Politikerin begründete dies damals unter anderem mit einer “unerwartet schnell wachsenden Bevölkerung und Wirtschaft”.

Im Oktober beschlossen die Umweltminister der EU dann neue Kohlendioxidgrenzwerte für Neuwagen – die auf Drängen der Bundesregierung milder ausfielen als vom EU-Parlament vorgeschlagen. Nur wenige Tage später brachte Bundeskanzlerin Angela Merkel – einst auch Klimakanzlerin genannt – dann noch eine neue Lösung ins Spiel, um die in ihren Augen unverhältnismäßigen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in deutschen Städten zu vermeiden: Man könnte eine Art Toleranzbereich festlegen, bis zu dem Grenzwerte überschritten werden dürften, lautete die Idee. Sie verdeutlichte einmal mehr, dass die Bundesregierung offenbar der Ansicht ist, sie setze sich genug für den Klimaschutz ein.

Dabei wird die zögerliche Klimapolitik der Bundesregierung schon bald schmerzhafte Folgen haben. Denn die Bundesregierung verfehlt auch die europäischen Vorgaben zur CO2-Minderung; und das wird teuer. Seit Monaten ist bekannt, dass Deutschland in den kommenden Jahren Emissionsrechte von anderen EU-Mitgliedsstaaten kaufen muss. Experten rechnen bis 2030 mit Kosten von bis zu 60 Milliarden Euro.

Die Umweltvertreter und Klägerinnen, die jetzt vor das Bundesverfassungsgericht gezogen sind, wollen diese Handel, Tricks und Ausflüchte nicht länger tolerieren. Sie verlangen von der Bundesregierung noch viel mehr als nur die Einhaltung der nationalen und von der EU vorgeschriebenen Ziele. Denn diese seien zu wenig ambitioniert. “Mit unserer Klage erhöhen wir den Druck auf die Bundesregierung und den Bundestag, endlich ein Klimaschutzgesetz vorzulegen, das die Ziele des Pariser Klimaabkommens effektiv umsetzt”, sagt der stellvertretende Bundesvorsitzende des BUND, Ernst-Christoph Stolper. Und Felix Ekardt, der die Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik in Leipzig leitet und die Klage mit vorbereitet hat, sagt: “Trotz der ständigen Klimakonferenzen begreift die Bundesregierung nicht, dass wir unsere Klima-Emissionen auf Null senken müssen – und zwar innerhalb der nächsten zwei Dekaden. Und das nicht nur bei Strom und Wärme, sondern auch bei Kunststoffen, Ernährung oder Mobilität.”

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