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Digitalpakt: Große Koalition, Grüne und FDP wollen Grundgesetz-Änderung

Der Bund kann aller Voraussicht nach schon bald in die Digitalisierung von Deutschlands Schulen investieren. Die große Koalition hat gemeinsam mit FDP und Grünen einen Kompromiss gefunden, der eine Änderung des Grundgesetzes möglich macht. Das ist Voraussetzung dafür, dass Geld vom Bund an die Länder und Kommunen verteilt werden kann. Wie die Deutsche Presseagentur berichtet, kann die Grundgesetzänderung voraussichtlich noch vor Weihnachten beschlossen werden.

Die Fraktionen von FDP und SPD bestätigten die Einigung. Auf Twitter schrieb die FDP: “Künftig kann der Bund nicht nur in Gebäude investieren, sondern auch in Personal und Fortbildung”, hieß es. Die SPD-Fraktion veröffentlichte eine Mitteilung, aus der hervorgeht, wie der Artikel 104c im Grundgesetz geändert werden soll

Als erstes gemeinsames Projekt soll der DigitalPakt Schule mit einem Volumen von insgesamt fünf Milliarden Euro umgesetzt werden, schreibt die SPD weiter.

Grundsätzlich soll es künftig möglich sein, dass Schulen in Deutschland vom Bund Geld bekommen können, etwa für Laptops, Notebooks oder Tablets. Auch die Dateninfrastruktur zur Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen soll gefördert werden können, zudem soll damit WLAN in den Schulen finanziert werden sowie die Entwicklung von Lernplattformen, pädagogischen Kommunikationsplattformen, Schulserver, interaktive Tafeln und anderes.

Nicht nur Technik, sondern auch Personal

Wochenlang hatten Opposition und Koalition über einen Gesetzentwurf von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) über die Grundgesetzänderung verhandelt. FDP und Grüne hatten verlangt, dass der Bund nicht nur in die Technik, sondern auch in Schulpersonal investieren darf.

Das Grundgesetz soll geändert werden, weil der Bund für Bildung nicht zuständig ist. Die Koalition braucht dafür aber eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat.

Einzelheiten der geplanten besseren Schuldigitalisierung wollen Bund und Länder zudem in einer Vereinbarung festlegen, die am 6. Dezember unterschrieben werden soll. Der Bundesrat soll voraussichtlich am 14. Dezember über die Grundgesetzänderung entscheiden.

Die geplante Grundgesetzänderung soll auch ermöglichen, dass Geld für den sozialen Wohnungsbau und den Schienen-Nahverkehr der Kommunen fließen kann.

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