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Bertelsmann-Studie: Mehr Fachkräfte aus Drittstaaten in Deutschland

Die Zuwanderung von Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten nach Deutschland wächst einer Studie zufolge – liegt allerdings weiterhin auf niedrigem Niveau. 2017 seien fast 545.000 Menschen aus Drittstaaten gekommen, wie aus einer Untersuchung der Bertelsmann Stiftung hervorgeht. Von ihnen erhielten rund 38.100 Personen als Fachkräfte einen Aufenthaltstitel, das entspricht sieben Prozent. 2015 seien es nur drei Prozent gewesen.

Nachdem die Jahre 2015 und 2016 vom Zuzug Geflüchteter dominiert gewesen
seien, zeichne sich seit 2017 eine Normalisierung bei der Migration ab.
Unter den Zuwanderern aus Drittstaaten seien rund 118.000 Geflüchtete gewesen.

Mit 635.000 Personen zogen zeitgleich deutlich mehr Menschen aus EU-Ländern nach Deutschland. Gut 60 Prozent der aus dem EU-Ausland zugewanderten Personen seien Fachkräfte und verfügten über einen Hochschul- oder Berufsabschluss, sagte Matthias Mayer von der Stiftung.

Bei der Einwanderung aus EU-Ländern sind Rumänen, Polen, Bulgaren, Kroaten und Italiener stark vertreten. Bei den Drittstaaten waren Herkunftsländer der Fachkräfte vor allem Indien, Bosnien-Herzegowina, die USA, Serbien und China.

Transparentes Zuwanderungsgesetz gefordert

Mayer rechnet der Fachkräftemigration auch aus dem außereuropäischen Ausland eine große Bedeutung zu, angesichts von bundesweit 1,2 Millionen unbesetzten Stellen und dem anstehenden Ruhestand der geburtenstarken Generation. Deutschland brauche zügig ein transparentes und effektives Einwanderungsgesetz. Wer sich für ein Leben hierzulande entscheide, solle eine klare Perspektive für ein Daueraufenthaltsrecht und für eine Einbürgerung erhalten.

Die Bundesregierung will mit einem Einwanderungsgesetz mehr qualifizierte Erwerbstätige aus EU-Ländern und Drittstaaten für den deutschen Arbeitsmarkt gewinnen. Das Kabinett will es noch in diesem Jahr beschließen. Der Entwurf, aus dem Medien diese Woche zitierten, sieht eine Lockerung der Regeln für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten vor. In Zukunft dürfe jeder hier arbeiten, der
einen Arbeitsvertrag “und eine anerkannte Qualifikation” vorweisen kann, heißt es demnach in dem Entwurf.
Die bisher vorgeschriebene Prüfung, ob ein Deutscher oder ein EU-Bürger
für die Stelle infrage käme, solle wegfallen.

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