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Transportsicherung: Mit dem Auto zur Radtour

Ich transportiere gelegentlich mein
Fahrrad mit meinem Golf IV zum Ausgangspunkt meiner Radwanderung.
Dabei liegt
das Rad im Kofferraum, teilweise auf heruntergeklappten Rücksitzlehnen und
schaut hinten mit Lenker, Vorderrad und einem Teil des Gestells zirka 40 bis 50
Zentimeter über die Stoßstange hinaus. Ich fixiere die Heckklappe gegen das
Hochschwingen während der Fahrt mit einem kräftigen Seil, das von der
Abschleppöse hinauf zum Heckscheibenwischer reicht. Darf ich das Rad so
transportieren, und wenn ja, für welche Entfernungen? Dürfte ich es so auch auf
der Autobahn transportieren? Gibt es eine vorgeschriebene Befestigungsmethoden
für die Heckklappe? Ab wie viel Zentimeter muss am hinten rausragenden Objekt
ein rotes Warntuch befestigt werden?, will ZEIT-ONLINE-Leserin Barbara von
Wagenhoff aus Wachtberg wissen.

“Grundsätzlich
eignet sich ein Golf IV für einen solchen Transport ganz gut, weil weder die
Rücklichter noch das Kennzeichen in der Heckklappe integriert sind”, sagt
Rechtsanwalt Christian Janeczek aus Dresden. Soll das Fahrrad dagegen mit einem
Wagen transportiert werden, bei dem die Rücklichter oder Teile der Rücklichter
sowie das Kennzeichen in der Heckklappe verbaut sind, dann darf die Heckklappe
nur ein kleines Stück offen bleiben – sonst wären das Kennzeichen schwer lesbar
oder die hinteren Scheinwerfer nur noch schwer erkennbar.

Die
Leserin muss bei ihrem Golf IV aber darauf achten, dass das Kennzeichen durch
herausragende Fahrradteile nicht verdeckt wird. Alle anderen Details zum
Transport regelt Paragraf 22 Absatz 1 der Straßenverkehrsordung (StVO). “Die
Ladung einschließlich der Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen
müssen so verstaut und gesichert werden, dass sie selbst bei Vollbremsung oder einer
plötzlichen Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen,
herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können”, sagt Janeczek. “Dabei sind
laut StVO die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.” Außerdem muss die
Ladung gegen Verrutschen gesichert und die Heckklappe so befestigt sein, dass
sie nicht aufspringen kann.

Wenn
das Fahrrad wie eben geschildert befestigt ist, gibt es auch kein Limit, wie
lange der Transport dauern darf oder wie weit die Leserin ihr Rad durchs Land fahren
kann. Auch auf die Autobahn darf sie mit der so gesicherten Ladung auffahren. Auch
ihre Sorge, die Heckklappe müsse anders befestigt werden, zerstreut der
Rechtsanwalt – alles gut, sozusagen. Nur wenn das das Rad weiter als einen
Meter aus dem Wagen ragt, ist ein Warntuch notwendig. Weitere Tipps zum richtigen Transport finden Sie in der Folge “Wenn der Kofferraum zu klein ist” unserer Verkehrsrechtsserie.

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