/Dieselfahrverbote: Verhandlung über Fahrverbote in Darmstadt endet ohne Urteil

Dieselfahrverbote: Verhandlung über Fahrverbote in Darmstadt endet ohne Urteil

Nach mehreren Gerichtsurteilen zu Fahrverboten für ältere Diesel-Fahrzeuge in Städten ist erstmals ein Vergleich möglich. Die Verhandlungen zu Fahrverboten in Darmstadt vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden endeten ohne ein Urteil. Die Deutsche Umwelthilfe und das Land Hessen treten nun in Vergleichsverhandlungen. Das Gericht legte den Verkündungstermin auf den 19. Dezember fest.

Nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wäre dies der erste Vergleich bei einem Verfahren, in dem es um Stickstoffdioxidwerte geht. DUH-Gechäftsführer Jürgen Resch zeigte sich zufrieden: “Es ist das erste Mal gewesen, dass wir ein so konkretes Konzept bekommen haben, das auch Diesel-Fahrverbote vorsieht.”

Darmstadt hatte den EU-Grenzwert für das gesundheitsschädliche Stickstoffdioxid (NO2) deutlich überschritten – statt der erlaubten 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittelwert waren es 2017 bis zu 72 Mikrogramm. Die Kommune landete damit auf dem dritten Platz der 15 deutschen Städte mit den höchsten Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitungen des vergangenen Jahres. Nur in München und Stuttgart waren die Werte schlechter.

Die Stadt Darmstadt hatte bis zuletzt gehofft, mit ihrem Green City Plan Fahrverbote verhindern zu können. Mit den darin vorgesehenen rund 200 Maßnahmen sollte nach Berechnungen des Umweltministeriums in Wiesbaden bis 2020 der Grenzwert an der maßgeblichen Messstation Hügelstraße eingehalten werden. Das Land hatte ein Diesel-Fahrverbot für den Darmstädter City-Tunnel und eine Einbahnstraßenregelung für eine wichtige Ausfallstraße vorgeschlagen.

Bislang hat die DUH gegen die Luftreinhaltepläne von 30 Städten in der Bundesrepublik Klage eingereicht.

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