/Verdi: Arbeitsgericht erlaubt Streik auf Firmenparkplatz

Verdi: Arbeitsgericht erlaubt Streik auf Firmenparkplatz

Die Gewerkschaft ver.di hat einen Rechtsstreit gegen Amazon gewonnen: Unternehmen müssen unter bestimmten Voraussetzungen hinnehmen, dass Gewerkschaften auf dem Betriebsgelände streiken, entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt mit einem Grundsatzurteil. Der Onlinehändler Amazon scheiterte damit gegen den Versuch, Streiks auf seinem Betriebsparkplatz zu verhindern. Ver.di wertet die Entscheidung als Erfolg. “Heute ging es um nichts Geringeres als um die Reichweite des Streikrechts”, sagte
ver.di-Mitarbeiter Jens M. Schubert.

Mitglieder der Dienstleistungsgewerkschaft streiken seit Jahren auf dem Amazon-Parkplatz am Standort Pforzheim, verteilen dort Flugblätter und fordern die Belegschaft auf, sich dem Streik anzuschließen. Die Streikenden fordern, dass Amazon-Mitarbeiterinnen und -mitarbeiter nach den Tarifbedingungen des Einzel- und Versandhandels bezahlt werden. Amazon lehnt das ab und orientiert sich an der Vergütung in der Logistikbranche. 

Die Erfurter Arbeitsrichter haben im Prozess zwischen dem Hausrecht des Arbeitgebers und dem Streikrecht abgewogen und zugunsten der Gewerkschafterinnen entschieden.

Allerdings sei dies “kein Freibrief für jedwede gewerkschaftliche Aktion”, sagte die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, in der Urteilsbegründung. Im konkreten Fall habe der Arbeitgeber eine kurzzeitige, situative Inanspruchnahme geringer Flächen des Firmenparkplatzes hinzunehmen. Auch die Verhältnisse vor Ort spielten eine Rolle. Der Parkplatz in Pforzheim befindet sich unmittelbar vor dem Haupteingang, die meisten Mitarbeiterinnen kommen mit dem Auto zur Arbeit und würden an den Streikposten vorbeifahren, wenn die Gewerkschafter auf einen öffentlichen Gehweg vor dem Betriebsgelände ausweichen müssten. Wie ein Gerichtssprecher sagte, komme es auch künftig auf den Einzelfall an. “Am Ende wird die Gewerkschaft schauen müssen, dass sie es nicht übertreibt”, sagte der Sprecher.  

Dennoch messen Experten der Entscheidung eine grundsätzliche Bedeutung bei. Der Arbeitsrechtler Olaf Deinert sagte, es gehe auch um die Frage, ob ein Arbeitgeber das Streikrecht zurückdrängen und aushöhlen kann. Der Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing sagte, dass “das Arbeitskampfrecht nicht durch Gesetze geregelt ist, sondern nur durch gerichtliche Entscheidungen konkretisiert wird”. Viele Firmen hätten Parkplätze vor den Werkshallen oder Betrieben. Durch das BAG-Urteil ist nun klar, dass dies nicht unbedingt reicht, um dort Streiks zu verhindern.

Amazon erklärte, man respektiere das Recht jedes Einzelnen, Mitglied einer Gewerkschaft zu sein und an rechtmäßigen Streiks teilzunehmen. Ob Amazon mit dem Fall noch bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wird, ließ der Konzern zunächst offen.

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