/Einwanderungsgesetz: Große Koalition soll sich bei Zuwanderungsgesetz einig sein

Einwanderungsgesetz: Große Koalition soll sich bei Zuwanderungsgesetz einig sein

Die Regierungsfraktionen von CDU, CSU und SPD haben sich angeblich über den Zuzug ausländischer Fachkräfte verständigt. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, hat das Bundesinnenministerium den entsprechenden Referentenentwurf in die Abstimmung mit den anderen Ressorts gegeben. Zuvor hätten sich die drei vorrangig mit dem Thema befassten Ministerien für Inneres, Arbeit und Wirtschaft abgestimmt. Der Kabinettsbeschluss sei für den 19. Dezember vorgesehen.

Der Entwurf, der der Zeitung vorliegt, sehe eine Lockerung der Regeln für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten vor, die in Deutschland arbeiten wollen. In Zukunft dürfe jeder hier arbeiten, der einen Arbeitsvertrag “und eine anerkannte Qualifikation” vorweisen kann. Die bisher vorgeschriebene Prüfung, ob ein Deutscher oder ein EU-Bürger für die Stelle infrage käme, soll wegfallen.

Wer eine Berufsausbildung habe, dürfe zudem für eine befristete Zeit einreisen, um sich eine Stelle zu suchen. Diese Regelung soll zunächst für fünf Jahre probeweise gelten. Möglich werde ebenfalls ein Aufenthalt, um sich weiter zu qualifizieren. Zudem soll “eine begrenzte Möglichkeit” geschaffen werden, sich “unter bestimmten Voraussetzungen” seine im Ausland erworbene Berufsausbildung erst nach der Einreise in Deutschland anerkennen zu lassen. Gelockert werden dem Zeitungsbericht zufolge auch Regeln für die sogenannte Ausbildungsduldung: Sie besagt, das Azubis während ihrer Lehre nicht abgeschoben werden und nach dem Abschluss noch zwei Jahre hier arbeiten dürfen.

Auch im Umgang mit Geduldeten, also Geflüchteten, deren Abschiebung nur ausgesetzt ist, gibt es der Zeitung zufolge eine Einigung. Der Entwurf sieht “klare Kriterien für einen verlässlichen Status” derjenigen Geduldeten vor, die arbeiten, ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten und gut integriert sind. Voraussetzung für diese zweijährige “Beschäftigungsduldung” ist demnach, dass die Betroffenen seit eineinhalb Jahren mit mindestens 35 Wochenstunden sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.

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