/Horst Seehofer: So will der Bundesinnenminister Abschiebungen beschleunigen

Horst Seehofer: So will der Bundesinnenminister Abschiebungen beschleunigen

Es glich ein bisschen einem Stück aus dem Tollhaus: Nachdem die Bild am Sonntag am Wochenende über einen Maßnahmenkatalog berichtet hatte, mit dem Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) Abschiebungen erleichtern wolle, dementierte das Ministerium zunächst, dass es ein solches Papier überhaupt gibt. Wenig später hatte man sich dann eines Besseren besonnen.

Es gibt das Papier doch – einschließlich der in der Presse genannten Maßnahmen, zu denen etwa eine nächtliche Meldepflicht für Asylbewerber, ein Chipsystem für die Postabholung oder sogenannte No-Name-Buchungen in Abschiebeflugzeugen gehören, teilte das Ministerium mit. Allerdings beziehen sich die Vorschläge nicht auf Abschiebungen im Allgemeinen, wie der Zeitungsbericht nahelegte. Es handelt sich vielmehr um Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, Dublin-Verfahren effizienter zu machen. Es geht also – in einem ersten Schritt jedenfalls – nur um solche Asylbewerber, für die nicht Deutschland, sondern ein anderes EU-Land zuständig ist und die Deutschland deswegen möglichst schnell wieder verlassen sollen.

Eine entsprechende Liste sei in der vergangenen Woche vom Bundesinnenministerium an die Länder versandt worden, bestätigte ein Sprecher des Ministeriums ZEIT ONLINE. Der Vorwurf des niedersächsischen Innenministers Boris Pistorius (SPD), die Länder seien über die Vorschläge nicht informiert worden, treffe also nicht zu. Möglicherweise habe das Papier aber noch nicht überall die Leitungsebene der Ministerien erreicht.

Mit dem Papier sei das Bundesinnenministerium einem Auftrag aus dem Beschluss des Koalitionsausschusses vom 5. Juli nachgekommen, teilte das Bundesinnenministerium weiter mit. Bei diesem sei es darum gegangen, zeitnah Beschleunigungsmöglichkeiten für Dublin-Verfahren vorzulegen.

Vieles hängt an den Ländern

Während für einige der nun diskutierten Vorschläge der Bund zuständig ist, fallen andere in den Aufgabenbereich der Länder. Was daraus wird, hängt also auch von ihnen ab. Man befinde sich am Anfang eines Diskussionsprozesses, heißt es dazu aus dem Bundesinnenministerium. Ob das Papier bereits in der kommenden Woche auf der Bundesinnenministerkonferenz besprochen wird, ist demnach noch offen. Eigentlich sei es dafür aber noch zu früh. Erst mal müssten die Länder auf Arbeitsebene Stellung zu den Vorschlägen nehmen.

Zu den Themen, für die die Länder zuständig sind, gehört zum Beispiel die nächtliche Meldepflicht für Asylbewerber.  Mit dieser soll verhindert werden, dass Asylbewerber nachts abtauchen, um so ihrer Abschiebung zu entgehen. Verstößt der Asylbewerber gegen die Meldepflicht, soll er in Abschiebehaft genommen werden können. Zuständig dafür ist die jeweilige Ausländerbehörde, die auf der Grundlage von §46 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz Maßnahmen zur Förderung der Ausreise treffen kann. Dazu gehört auch, “die Erreichbarkeit des Ausländers sicherzustellen”, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums. In Hessen und Niedersachsen wird dies bereits so gehandhabt.

Auch ein elektronisches Chipkartensystem, das registriert, wann ein Asylbewerber seine Unterkunft betritt und ob er Post bekommen hat, gibt es bereits in Dresden in einer Anker-Einrichtung, also einer jener Erstaufnahmeeinrichtungen, in denen Asylbewerber nach der Vorstellung des Bundesinnenministeriums künftig ihr gesamtes Verfahren durchlaufen sollen. Das Bundesinnenministerium hält auch das für ein nachahmenswertes Modell, da so “ein Untertauchen des Antragsstellers zügig festgestellt werden” könne. 

Mehr Ärzte in den Unterkünften

Das Bundesinnenministerium schlägt außerdem vor, ärztliches Personal in den Gemeinschaftsunterkünften fest anzustellen, um die bei der Registrierung notwendigen Gesundheitsuntersuchungen schneller durchführen und die ärztliche Versorgung der untergebrachten Personen gewährleisten zu können. Doch auch die Reisefähigkeit von abgelehnten Asylbewerbern könnte so wohl schneller festgestellt werden, was wiederum ihre Abschiebung beschleunigen würde.

Darüber hinaus sollen nach dem Willen des Bundesinnenministeriums die Abschiebebehörden in jedem Bundesland zentralisiert werden. Dadurch werde Fachwissen gebündelt, die Zahl der Ansprechpartner für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) reduziert und die Steuerung der Abschiebungen vereinfacht, so das Ministerium.

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