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Dieselfahrverbote: Diesel, Lügen und Video

Um die Einhaltung der Dieselfahrverbote zu gewährleisten, soll künftig
eine Videoüberwachung der betroffenen Straßen möglich sein. So sieht es ein Gesetzentwurf des
Kabinetts von vergangener Woche vor, der der
ZEIT
vorliegt. Darin heißt es: Die “nach
Landesrecht zuständige Behörde” dürfe bestimmte Daten, “auch automatisiert, erheben, speichern
und verwenden”. Zu diesen Daten zählen das Kennzeichen des Fahrzeugs, Bilder von Fahrzeugen
und deren Fahrern, Angaben zu Ort und Zeit.

Big Brother im grünen Gewand? “Auch wenn das Ziel dieses Gesetzentwurfs, nämlich der Schutz von Mensch und Umwelt, absolut lobenswert ist, gestaltet sich der angedachte Weg leider verfassungswidrig”, sagt Ulrich Schellenberg, Präsident des Deutschen Anwaltvereins.

Deutschlandweit fordern immer mehr Verwaltungsgerichte Fahrverbote für Dieselautos bis Schadstoffklasse Euro 4. Dreißig Städte könnten betroffen sein. In Baden-Württemberg hat das Oberste Verwaltungsgericht am Montag dieser Woche entschieden, dass in Stuttgart demnächst nicht einmal mehr Euro-5-Diesel fahren dürfen.

Theoretisch wäre es möglich, an jeder für bestimmte Autos gesperrten Straße mehrere Verkehrspolizisten alle durchfahrenden Autos kontrollieren zu lassen. Aber abgesehen davon, dass es schlicht zu wenige Verkehrspolizisten gibt: Wie realistisch ist es, mitten im Berufsverkehr der Innenstädte jedes Auto einzeln anzuhalten, um die Durchfahrtsberechtigung zu prüfen?

Die Überwachung per Kamera scheint da die einfache Lösung. Nur: Die Fehlerquote bei Durchfahrtskontrollen durch Kameras ist hoch. Kennzeichen werden nicht immer korrekt erkannt, eine 1 ist schnell mal ein I. In Baden-Württemberg gab es im vergangenen Jahr einen Testlauf, die FDP-Fraktion verlangte anschließend die Zahlen. Die Fehlerquote lag bei 92 Prozent.

“Mir ist nicht klar, wie das Ganze umgesetzt werden soll”, sagt Dieter Müller von der Hochschule der Sächsischen Polizei in Rothenburg/Oberlausitz. Müller ist auch Gründer des Instituts für Verkehrsrecht und Verkehrsverhalten Bautzen, daher wurde er, wie die Chefs anderer Institute und Verbände, von der Bundesregierung zum Gesetzentwurf angehört. Dieses Verfahren ist üblich: Die Regierung skizziert ihr Vorhaben schriftlich, dann äußern sich verschiedene Experten dazu. Bei diesem Gesetzentwurf betrug die Rückmeldefrist weniger als eine Woche; für Dieter Müller ein Zeichen dafür, wie heikel der Sachverhalt ist.

Juristisch brisant ist vor allem die Frage, wie lange die Bilder der Überwachung gespeichert werden. Ist der Fahrer berechtigt, die Straße zu benutzen, müsste sein Bild innerhalb von Sekunden gelöscht werden. Allerdings gibt es die entsprechende Software dafür noch gar nicht. Dieter Müller hält den Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums aus diesem Grund für verfassungswidrig.

Die Fragen der
ZEIT
beantwortete das Ministerium bis Redaktionsschluss nicht.

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