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Migration: Innenministerium plant neue Regeln für abgelehnte Asylbewerber

Das Bundesinnenministerium will laut einem Zeitungsbericht mit neuen Regeln Abschiebungen erleichtern. Zu den Vorschlägen zähle eine nächtliche Meldepflicht, berichtet die Bild am Sonntag unter Berufung auf ein entsprechendes Dokument. Ausreisepflichtige Migranten in Gemeinschaftsunterkünften müssten sich demnach künftig abmelden, wenn sie ihre Unterkünfte zwischen Mitternacht und sechs Uhr morgens verlassen. Bei einem Verstoß gegen diese Anzeigepflicht solle Haft angeordnet werden können.

In Hessen und Niedersachsen gibt es eine solche sogenannte Nachtzeitverfügung schon, wie es in dem Bericht heißt. Der vermehrte Einsatz solcher Verfügungen sei nach Einschätzung des Bundesinnenministeriums erforderlich, “um dem Phänomen des Untertauchens wirkungsvoll zu begegnen”.

Zudem schlägt das Innenministerium laut dem Bericht vor, dass Migranten in Aufnahme- und Rückführungszentren ihre Post nur noch mit einer Chipkarte abholen dürften. Diese registriere, wann abgelehnte Asylbewerber den Abschiebebescheid erhalten haben.

Mit Fluggesellschaften sollten überdies Vereinbarungen getroffen werden, wie die Plätze für Abschiebungen erhöht werden können. Flugtickets zu diesem Zweck sollten künftig ohne konkrete Personenzuordnung als “No-name-Buchung” getätigt werden, zitierte die Bild am Sonntag aus dem Ministeriumspapier. Tauche ein Flüchtling vor seiner Abschiebung unter, könne somit ein anderer an seiner Stelle an Bord geschickt werden.

In Gemeinschaftsunterkünften und Ankerzentren sollen den Planungen zufolge Ärzte fest angestellt werden, statt wie heute üblich nur tageweise dort zu arbeiten. Dadurch solle bei abgelehnten Asylbewerbern schneller die Reisefähigkeit geprüft werden können, heißt es in dem Bericht.

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