/Klimawandel: Frankreich droht Klage wegen Versäumnissen im Umweltschutz

Klimawandel: Frankreich droht Klage wegen Versäumnissen im Umweltschutz

Vier französische Umweltorganisationen haben wegen des fortschreitenden Klimawandels eine sogenannte Untätigkeitsklage an den französischen Staat gerichtet. Den Antrag auf Schadensersatz wegen “Untätigkeit angesichts des Klimawandels und Missachtung seiner internationalen, europäischen und nationalen Verpflichtungen”, wie es darin heißt, haben die vier Klägerorganisationen Fondation pour la Nature et l’Homme (FNH), Greenpeace Frankreich, Notre Affaire à Tous und Oxfam Frankreich an den französischen Präsidenten, Premierminister und mehrere Regierungsmitglieder gerichtet.

Der Staat habe es versäumt, konkrete und wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels in dem Land zu ergreifen, obwohl er dazu verpflichtet war, heißt es in dem 40-seitigen Schreiben. Die Klageschrift stützt sich auf mehrere Texte, darunter die französische Verfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention. Frankreich verstoße zudem gegen mehrere internationale Verträge im Kampf gegen die Erderwärmung.

Der Antrag beschreibt die Risiken, die vom Klimawandel für die Welt und Frankreich ausgehen, sowie die Versäumnisse, die der Regierung vorgeworfen werden. Zudem fordern die Anwälte der Organisationen in dem Schreiben eine Entschädigung für das, was Mensch und Natur durch den Klimawandel zugefügt wurde. Ziel sei es, die Regierung “zum Handeln zu zwingen”, sagte die
französische Oxfam-Chefin und frühere Ministerin Cécile Duflot. Ihrer
Ansicht nach müsse die Regierung nun die Energiewende rasch einleiten,
erneuerbare Energien fördern und Energiesparmaßnahmen für Gebäude
ausarbeiten. Der französische Staat hat zwei Monate Zeit, um eine Antwort zu geben.

Wenn die Organisationen die Antwort der Regierung als nicht zufriedenstellend erachten, wollen diese im März nächstes Jahres beim Pariser Verwaltungsgericht Klage einreichen. Das Verfahren würde dann mehrere Monate dauern. Im Falle, dass die gerichtliche Entscheidung ebenfalls nicht ihren Erwartungen entspricht, können die vier Organisationen beim Verwaltungsgericht und gegebenenfalls beim Staatsrat Berufung einlegen.

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