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Europäischer Gerichtshof: Zwangspensionierte Richter dürfen weiter arbeiten

Auch nach einer Anhörung der polnischen Regierung bleibt der Europäische Gerichtshof dabei: Die Zwangspensionierung von Richtern muss ausgesetzt werden.

17. Dezember 2018, 19:09 Uhr

Europäischer Gerichtshof: Demonstration in Warschau gegen die umstrittene Justizreform

Demonstration in Warschau gegen die umstrittene Justizreform
© Wojtek Radwanski/AFP/Getty Images

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Polen erneut aufgetragen, die Zwangspensionierung von Richtern am obersten Gericht sofort auszusetzen. Das oberste EU-Gericht bestätigte damit in Luxemburg eine Eilentscheidung seiner Vizepräsidentin von Mitte Oktober. (Rechtssache C-619/18 R)

Erst nach der ersten Entscheidung hatte der EuGH die polnische Regierung Mitte November angehört. Doch kam er jetzt erneut zu dem Schluss, dass die von der EU-Kommission beantragte einstweilige Anordnung gerechtfertigt ist.

Polens Regierung hat inzwischen auf die ursprüngliche Anordnung aus Luxemburg reagiert und die umstrittene Zwangspensionierung aufgehoben. Die betroffenen Juristen waren schon nach dem EuGH-Beschluss vom 19. Oktober zur Arbeit zurückgekehrt.

Es geht um ein umstrittenes Gesetz, mit dem Polens Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) das Renteneintrittsalter oberster Richter von 70 auf 65 Jahre gesenkt hatte. Damit sollten 20 Juristen in den Ruhestand geschickt werden. Kritiker monierten, die PiS entledige sich so missliebiger Richter. Die EU-Kommission sah die Unabhängigkeit der polnischen Justiz bedroht.

Der EuGH wog nach der Anhörung erneut ab, ob die einstweilige Anordnung berechtigt und angemessen ist. Er entschied wieder im Sinne der EU-Kommission. Das Hauptsacheverfahren läuft weiter.

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