Das Bundesinnenministerium verzichtet Medienberichten zufolge auf ein Disziplinarverfahren gegen den ehemaligen Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen. Das habe Innenminister Horst Seehofer (CSU) in einem Schreiben dem Innenausschuss des Bundestags mitgeteilt, schreiben der Spiegel, der Focus und das Handelsblatt.
Maaßen war von Seehofer in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden, nachdem bekannt geworden war, dass dieser vor internationalen Geheimdienstmitarbeitern eine Rede gehalten hatte, in der er von teilweise linksradikalen Kräften in der SPD gesprochen und sich selbst als Kritiker einer naiven und linken Ausländer- und Sicherheitspolitik bezeichnet hatte. Die Rede war zeitweise im Intranet des Bundesamts für Verfassungsschutz nachzulesen.
Zuvor hatte Seehofer seinen Geheimdienstchef in der Affäre um dessen umstrittene Äußerungen zu ausländerfeindlichen Ausschreitungen in Chemnitz lange Zeit gestützt.
“Aus Rechtsgründen”
Seehofer ließ in den vergangenen Wochen prüfen, ob disziplinarrechtliche Schritte gegen Maaßen eingeleitet werden sollten. “Diese Prüfung ist zwischenzeitlich abgeschlossen”, schrieb er nach den Medienberichten nun dem Innenausschuss. Es sei “eine umfassende disziplinarrechtliche Würdigung dieses Vorgangs durchgeführt” worden. Im Ergebnis komme aber die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen Maaßen “aus Rechtsgründen nicht in Betracht”.
Die FDP forderte Seehofer auf, die Beweggründe für seine Entscheidung dem Innenausschuss darzulegen. “Dabei sollte er allerdings nicht nur über die Vergangenheit, sondern auch über die Zukunft des Amtes sprechen und deutlich machen, welche Schwerpunkte das Bundesministerium des Innern vom Bundesamt für Verfassungsschutz unter der neuen Führung durch Thomas Haldenwang erwartet”, sagte der Innenexperte der Liberalen, Konstantin Kuhle, dem Handelsblatt.
Anlass der Prüfung waren nach Informationen von ZEIT ONLINE entsprechende Forderungen aus dem Bundestag. Das Innenministerium muss solchen Vorwürfen nachgehen. Allerdings galt es bereits damals als unwahrscheinlich, dass unziemliche politische Äußerungen zu
disziplinarischen Maßnahmen führen, wenn der betreffende Beamte bereits
in den Ruhestand versetzt ist.
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