Beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe aus 17 Politologen und Juristen mit der Frage, ob, und wenn ja, welche Teile der AfD von dem Dienst beobachtet werden sollen. Alle Landesämter – als letztes auch Sachsen – haben dazu ihre entsprechenden Erkenntnisse übermittelt. Spätestens bis Januar will die Arbeitsgruppe einen zusammenfassenden Bericht darüber erstellen. Thomas Haldenwang zumindest, der neue Chef des Amtes, setze sich dafür ein, dass die Partei künftig nachrichtendienstlich beobachtet werde, berichtete der Focus gerade unter Berufung auf nicht näher genannte Sicherheitskreise. Doch sieht es nicht danach aus, als werde die gesamte Partei zum Beobachtungsobjekt.
Wenn, dann wird es wohl nur um Teile der AfD gehen, vor allem um die Nachwuchsorganisation Junge Alternative (JA). In ihr sammeln sich in mehreren Bundesländern besonders radikale Kader. Die Landesämter in Bremen und Niedersachsen haben daher schon damit begonnen, die JA in ihren Ländern zu beobachten.
Und das Landesamt für Verfassungsschutz Niedersachsen schrieb laut Süddeutscher Zeitung in seiner an das Bundesamt übermittelten Stoffsammlung zur JA: “Die Verbreitung von geschichtsrevisionistischen und -relativierenden Äußerungen wie auch von verschwörungstheoretischen Inhalten deutet auf eine geistige Nähe zu klassischen rechtsextremistischen Argumentationsmustern und -strategien hin.”
Patriotische Plattform und Flügel
Zweites Beobachtungsobjekt könnte die Patriotische Plattform (PP) werden. Die ist zwar kein offizieller Teil der AfD, nimmt aber nur Menschen auf, die Parteimitglieder sind. Die Süddeutsche zitiert aus der Einschätzung des Landesamts Nordrhein-Westfalen, es lägen “gewichtige Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung vor”.
Als drittes Beobachtungsobjekt wird die Vereinigung Der Flügel diskutiert. Auch in dieser sammeln sich AfD-Mitglieder mit extremen Ansichten. Eine der Führungsfiguren ist Björn Höcke. In Thüringen, wo Höcke Fraktionsvorsitzender der AfD im Landtag ist, werden seine Äußerungen vom Landesamt schon länger beobachtet.
Ethnopluralismus = Extremismus?
Bei dem Beschluss der BfV-Arbeitsgruppe wird es nun vor allem um die Frage gehen, wie eng die Kontakte von AfD-Leuten zur Neonaziszene und auch zur Identitären Bewegung eingeschätzt werden. Die flüchtlingsfeindlichen und rechtsextremen Identitären zählen in Deutschland circa 600 Mitglieder und werden dem Milieu der parteiunabhängigen Rechten zugeordnet. Gerade um sie könnte es im Verfassungsschutz aber eine Debatte geben. Denn es gibt im Bundesamt Analysten, die der Meinung sind, der sogenannte Ethnopluralismus der Identitären sei nicht unbedingt als extremistisch einzustufen.
Der Ethnopluralismus ist im Kern Rassismus und bestimmt das Weltbild der Neuen Rechten. Einige Landesämter halten das daher für eine gefährliche Entwicklung. Sie fragen sich, wie sie extremistische Bestrebungen beobachten sollen, wenn die Grundlage dafür wegdefiniert werde.
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