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Michael Cohen: Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafe für Donald Trumps Ex-Anwalt

Strafverfolger werfen dem früheren Anwalt des US-Präsidenten Gesetzesverstöße aus “persönlicher Gier” vor. Sie halten eine jahrelange Gefängnisstrafe für angemessen.

8. Dezember 2018, 0:25 Uhr

Michael Cohen: Der frühere Anwalt von US-Präsident Donald Trump, Michael Cohen, vor einem Gericht in New York

Der frühere Anwalt von US-Präsident Donald Trump, Michael Cohen, vor einem Gericht in New York
© Andrew Kelly/Reuters

Der frühere Anwalt von US-Präsident Donald Trump, Michael Cohen, soll nach Auffassung der Staatsanwaltschaft längere Zeit ins Gefängnis. Einen entsprechenden Antrag stellte die Bundesanwaltschaft vor Gericht in New York. Sie wirft Cohen unter anderem Verstöße gegen Steuer- und Wahlkampffinanzierungsgesetze sowie wissentliche Falschaussagen gegenüber dem Kongress vor. Das Strafmaß gegen Cohen soll am Mittwoch verkündet werden.

Die Strafverfolger werfen ihm vor, über Jahre hinweg aus “persönlicher Gier” gegen eine Reihe von Gesetzen verstoßen zu haben. Seine Macht und seinen Einfluss habe er für “betrügerische Zwecke” eingesetzt, führte Bundesanwalt Robert Khuzami aus. Er empfahl eine Haftstrafe zwischen 51 und 63 Monaten für Cohen, der mehr als anderthalb Jahrzehnte lang persönlich und geschäftlich eng mit Trump verbunden war.

Cohen hatte sich erst kürzlich schuldig bekannt, den Kongress über Kontakte nach Moskau und ein Immobilienprojekt Trumps in der russischen Hauptstadt belogen zu haben. Dabei ging es um den geplanten Bau eines Trump-Hochhauses in Moskau.

Ansonsten beziehen sich die von der Bundesanwaltschaft vorgebrachten Vorwürfe gegen Cohen unter anderem auf Schweigegeldzahlungen an zwei angebliche frühere Sexpartnerinnen Trumps, die Pornodarstellerin Stormy Daniels und das frühere Playboy-Model Karen McDougal. Diese Zahlungen sollen gegen Gesetze zu Wahlkampffinanzierungen verstoßen haben.

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