Brandexperten haben Zweifel geäußert, dass der Tod des Syrers Ahmed A. in der Justizvollzugsanstalt Kleve so abgelaufen ist, wie es in einem Brandgutachten dargestellt wird. “So wie der Brand von der Staatsanwaltschaft beschrieben wurde, ist er nicht möglich”, sagte Korbinian Pasedag vom Institut für Brand- und Löschforschung im sächsischen Dippoldiswalde dem ARD-Magazin Monitor.
Der Syrer war Ende September, zwei Wochen nach einem Brand in seiner Zelle in Kleve, in einem Bochumer Krankenhaus an seinen Verletzungen gestorben. Der Fall erregte auch deswegen Aufsehen, weil der Mann wegen einer Verwechslung in Haft saß – bei einem Polizeieinsatz im Juli waren offenbar Personalien verwechselt worden.
In der Zelle des 26-jährigen Syrers gab es keinen Rauchmelder, keinen
Feuerlöscher und keinen Sprinkler. Dafür Dinge, die gut brennen:
Holzmöbel, Bettwäsche, ein Fernseher. Die Tür zum Flur war dicht,
Gucklöcher wurden zum Schutz der Privatsphäre abgeschafft, es gab auch
keine Kamera, über die man das Geschehen in der Zelle hätte beobachten können.
Nicht mehr handlungsfähig
Der Syrer hatte den Brand mutmaßlich in der Absicht gelegt, sich umzubringen. Das nordrhein-westfälische Justizministerium und die Staatsanwaltschaft Kleve gehen auf Grundlage eines durch die Behörde eingeholten Brandgutachtens davon aus, dass der Brand “circa 15 Minuten bei geschlossenem Fenster eingewirkt habe, ohne dass sich der syrische Staatsangehörige bemerkbar gemacht habe”. Erst nach 15 Minuten soll Ahmed A. demnach die Rufanlage betätigt haben. Unmittelbar danach habe er wohl das Fenster des Haftraums geöffnet.
Monitor berichtet hingegen, nach Einschätzung von Experten wäre ein Mensch nach 15 Minuten bei einem so beschriebenen Brandverlauf in einem geschlossenen Raum nicht mehr handlungsfähig. “Auf der einen Seite durch den dichten Rauch und auf der anderen Seite durch die Toxizität der Gase, die da entstehen”, sagte Pasedag. Auch der Direktor der Rechtsmedizin Frankfurt, Marcel A. Verhoff, sagte dem Magazin: “Ich würde eher erwarten, dass die Person nach einer Viertelstunde längst bewusstlos ist.”
In einem für Monitor erstellten Gutachten geht das Institut für Brand- und Löschforschung davon aus, dass der von der Staatsanwaltschaft beschriebene Brandverlauf nur bei einer “ausreichenden Ventilation” möglich sei – also der Zufuhr von Sauerstoff, etwa durch ein geöffnetes Fenster oder eine geöffnete Tür. Gleichzeitig würden die beim Brand entstehenden Verbrennungen “zu erheblichen Schmerzen führen, die durch Schmerzschreie geäußert werden”.
Schleppende Aufklärung?
Dies decke sich mit Schilderungen von Menschen, die zeitgleich in der Klever Vollzugsanstalt waren, berichtete Monitor weiter – demnach hat Ahmed A. laut geschrien. Wann A. das Fenster geöffnet hat und ob und wann er auf sich aufmerksam gemacht, das sei wichtig für die Beurteilung des Handelns der JVA-Bediensteten. Konkret stehe die Frage im Raum, ob sie den Brand früher hätten bemerken und A. retten können.
Die Staatsanwaltschaft teilte auf Anfrage des Magazins mit, die Frage, ob, wie und wann sich A. während des Brandgeschehens bemerkbar gemacht habe, sei Gegenstand der Ermittlungen. Dies gelte auch für die Frage, ob das Verhalten von JVA-Mitarbeitern von strafrechtlicher Relevanz sei. Rätselhaft ist an diesem Fall die schleppende
Aufklärung: Nach Informationen von ZEIT ONLINE waren Brandsachverständige erst zweieinhalb Wochen
nach dem Brand zum Tat- oder Unfallort gekommen.
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