Der mutmaßliche Täter wurde 1979 in Eritrea geboren und ist 40 Jahre alt, sagte Bundespolizeipräsident Romann. Der Mann wohnte zuletzt in Schönenberg nahe Zürich in der Schweiz und hat die Staatsbürgerschaft Eritreas. Er ist verheiratet, hat drei Kinder im Alter von einem, drei und vier Jahren und ging bis Januar einer festen Arbeit nach – “aus Sicht der Ausländer- und Asylbehörden in der Schweiz in vorbildhafter Weise”.
Der Mann war 2006 unerlaubt in die Schweiz eingereist. Damals stellte er dort einen Asylantrag, 2008 erhielt er Asyl. Er ist seit 2011 im Besitz einer Niederlassungsbewilligung Kategorie C, bestätigte die Kantonspolizei Zürich, und hat damit einen hohen Bleibestatus. Niedergelassene haben ein unbeschränktes Aufenthaltsrecht. Offenbar stand der Mann kurz vor der Einbürgerung. Nach Angaben von Bundesinnenminister Horst Seehofer wurde er in Publikationen als “Beispielfall gelungener Integration” genannt.
Am Nachmittag des 25. Juli dieses Jahres soll der mutmaßliche Täter in seinem schweizerischen Wohnort eine Nachbarin verbal und mit einem Messer bedroht haben, teilte die Regionalpolizei des Kantons Zürich mit. Dann schloss er sie und seine eigene Familie in ihren Wohnungen ein und flüchtete. Die Ehefrau konnte die Polizei rufen. Sie und die Nachbarin sagten später, der Gewaltausbruch habe sie überrascht; sie hätten den Mann noch nie so erlebt. Gegen ihn wurde ein Verfahren wegen häuslicher Gewalt eingeleitet. Zuvor war er der Polizei nur wegen eines geringfügigen Verkehrsdelikts bekannt.
Die Polizei in der Schweiz schrieb den Verdächtigen national zur Fahndung aus, allerdings nicht in den europäischen Fahndungslisten. Der deutschen Polizei und den deutschen Geheimdiensten war nach Angaben Romanns nicht bekannt, dass nach dem Mann gesucht wurde. Wie die Zürcher Kantonspolizei mitteilte, gab es keine Anhaltspunkte, dass der Mann sich nach Deutschland absetzen würde. Die Schweizer Ermittler haben bislang keine Kenntnis darüber, wo sich der Tatverdächtige zwischen seiner Flucht und der Tat befunden hat, wo er untergekommen war, sich versteckt hielt oder mit wem er Kontakt hatte.
Seehofer zufolge reiste der Tatverdächtige “offensichtlich legal” nach
Deutschland ein. Es sei davon auszugehen, dass der Mann an der Grenze
nicht kontrolliert wurde, sagte Romann. “An der Grenze zur Schweiz gibt
es auch keine reguläre Grenzkontrolle.” Laut Frankfurter
Staatsanwaltschaft gab der 40-Jährige an, vor wenigen Tagen von Basel
mit dem Zug nach Frankfurt gefahren zu sein. In Deutschland war er
demnach bislang nicht polizeibekannt.
Nach Angaben der Züricher Kantonspolizei war der mutmaßliche Täter seit Januar 2019 wegen psychischer Probleme krankgeschrieben und befand sich in psychiatrischer Behandlung. Um welche psychische Störung es sich handelt, werde derzeit ermittelt. Bei einer Hausdurchsuchung habe man keine Hinweise auf eine Radikalisierung und Ideologisierung gefunden.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt wirft dem 40-Jährigen Mord in einem Fall und versuchten Mord in zwei Fällen vor. Am Dienstag wurde ein Haftbefehl gegen ihn erlassen. Laut Oberstaatsanwältin Niesen gibt es keinen
Hinweis darauf, dass der Mann während der Tat unter Drogen- oder
Alkoholeinfluss gestanden hat.
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