Die deutsche
Hilfsorganisation Sea-Watch hat wegen der Blockade ihres
Rettungsschiffes Sea-Watch 3 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine einstweilige Maßnahme gegen Italien
beantragt. Damit solle erreicht werden, dass die Migrantinnen und
Migranten von der Sea-Watch 3 in Italien an Land gehen
dürften. Wie eine EGMR-Sprecherin bestätigte, hat der Gerichtshof nun Fragen an Italien gesandt. Wird dem Antrag auf Eilverfahren stattgegeben,
müsste Italien die Menschen an Land lassen.
Die Sea Watch 3
hatte die Menschen Mitte Juni aufgenommen. Es hat jetzt
noch 42 Menschen an Bord und darf weder in einen italienischen
Hafen noch in die Hoheitsgewässer des Landes fahren und harrt im
Mittelmeer unweit von Lampedusa aus. Italiens rechtspopulistischer
Innenminister Matteo Salvini weigerte sich erneut, das Schiff anlegen
zu lassen. Die Migranten sollten vielmehr auf Deutschland und die
Niederlande verteilt werden, weil das Schiff einer deutschen NGO
gehört und unter niederländischer Flagge fahre. Nach Nordafrika
will Sea-Watch die Migrantinnen und Migranten aufgrund der dortigen
humanitären Lage nicht bringen.
Sea-Watch schaltet nicht
zum ersten Mal den EGMR ein, um zu erwirken, dass Migranten in
Italien an Land können. Im Januar setzte sich die NGO aber mit der
Forderung nicht durch. Italien musste lediglich medizinische
Versorgung leisten. Der EGMR kann in Schnellverfahren sogenannte
einstweilige Maßnahmen anordnen, wenn den Betroffenen ein hohes
Risiko bleibender Schäden droht. Ein vollwertiges Urteil zu dem
gleichen Fall wird dann erst später gesprochen.
Erzbistum Turin will Geflüchtete aufnehmen
In
dem Fall hat inzwischen das katholische Erzbistum Turin Hilfe angeboten und
sich bereit erklärt, die Insassen von der Sea-Watch 3
aufzunehmen. Wie
auch in früheren Fällen sei “die Kirche von Turin bereit, ohne
Lasten für den Staat diese Brüder und Schwestern umgehend
aufzunehmen, wenn das zur Lösung des Problems dienen könnte”,
sagte Erzbischof Cesare Nosiglia bei einer Messe im Dom. Turins
Bürgermeisterin Chiara Appendino, die
der populistischen Fünf-Sterne-Bewegung
angehört, nannte
die Erklärung des Erzbischofs laut der
Zeitung Repubblica
einen “bedeutenden Appell”. Der Regionalpolitiker Andrea
Tronzano, der Mitglied
der rechtspopulistischen Forza Italia ist, mahnte die Einhaltung
“internationaler
und nationaler
Gesetze” an.
Kritik
an der Politik Italiens kam auch vom Deutschen Anwaltverein
(DAV).
“Das, was Seenotretter machen, steht im Einklang mit dem
Völkerrecht”, sagte DAV-Präsidentin Edith Kindermann. “Wenn man jemanden, der am
Abgrund steht, hinunterstürzen sieht, muss man helfen”, sagte
sie.
Es könne nicht sein, dass Seenotretter strafrechtlich belangt
würden. In
den vergangenen Monaten ist es zu verschiedenen Verfahren gegen
Seenotrettungsaktivistinnen und -aktivisten gekommen – etwa den
Kapitän der Lifeline, Claus-Peter
Reisch.
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