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Ukraine-Konflikt: EU verlängert Sanktionen gegen Russland und die Krim

Wegen des anhaltenden Ukraine-Konflikts hat die EU eine Verlängerung der auslaufenden Wirtschaftssanktionen gegen Russland beschlossen. Darauf einigten sich die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union bei ihrem Gipfel in Brüssel. Die EU hatte die Handels- und Investitionsbeschränkungen trotz Milliardenverlusten für heimische Unternehmen zuletzt im Dezember 2018 bis zum 31. Juli 2019 verlängert. Sie sollen nun weitere sechs Monate gelten.

Als ein Grund dafür gilt das Vorgehen Russlands gegen ukrainische Marineschiffe Ende vergangenen Jahres. Die russische Küstenwache hatte damals zwei Patrouillenboote und einen Schlepper gewaltsam an der Fahrt durch die Meerenge von Kertsch ins Asowsche Meer gehindert. Die Seeleute wurden festgenommen, die Schiffe beschlagnahmt. Die EU fordert seit Monaten ihre bedingungslose Freilassung.

Auf eine Aufhebung der Wirtschaftssanktionen soll Russland zudem erst hoffen können, wenn die Vereinbarungen des Minsker Friedensplanes zum Ukraine-Konflikt komplett erfüllt sind. Mit der Koppelung der Sanktionen an den Friedensplan wollen die EU-Staaten den russischen Präsidenten Wladimir Putin dazu bewegen, seinen Einfluss auf die pro-russischen Separatisten in der Ostukraine stärker für eine Beilegung des Konfliktes zu nutzen.

Experten gehen nach Angaben von Diplomaten davon aus, dass die Sanktionen Russland bereits einen dreistelligen Milliardenbetrag gekostet haben. Doch auch die europäische Konjunktur wird in Mitleidenschaft gezogen, da die Strafmaßnahmen den Handel vieler EU-Unternehmen mit Russland erschweren und Moskau im Gegenzug Einfuhrverbote für westliche Agrarprodukte wie Obst und Fleisch verhängt hat.

Eingeführt wurden die EU-Strafmaßnahmen nach dem Absturz eines malaysischen Flugzeugs mit 298 Menschen an Bord über der Ostukraine im Juli 2014. Es soll nach Angaben von westlichen Ermittlern von prorussischen Separatisten abgeschossen worden sein.

EU verlängert auch Sanktionen gegen die Krim

Die EU hatte zuvor die Verlängerung der Sanktionen gegen die von Russland annektierte Schwarzmeerhalbinsel Krim beschlossen. Kreuzfahrtschiffe aus der Europäischen Union werden damit weiterhin nicht in Häfen des von der Ukraine abgetrennten Territoriums einlaufen dürfen. Zudem sollen auch die Export- und Investitionsverbote für EU-Unternehmen bis zum 23. Juni 2020 gültig bleiben. Die Sanktionen treffen Branchen wie Energie, Transport oder Telekommunikation auf der Krim, wie die EU mitteilte.

Die Europäische Union trete “fünf Jahre nach der rechtswidrigen Annexion der Krim und Sewastopols durch Russland weiter entschlossen für die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine ein”, hieß es zur Begründung für die Sanktionsverlängerung. Die EU erkenne diesen Verstoß gegen das Völkerrecht nicht an und verurteile ihn weiterhin.

Die Europäische Union trete “fünf Jahre nach der rechtswidrigen Annexion der Krim und Sewastopols durch Russland weiter entschlossen für die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine ein”, hieß es zur Begründung für die Sanktionsverlängerung. Die EU erkenne diesen Verstoß gegen das Völkerrecht nicht an und verurteile ihn weiterhin. In Deutschland hatte jüngst der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) ein Ende der Sanktionen gefordert und damit für Unmut in der Parteispitze gesorgt.

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