Alles ganz normal hier. Im Kasseler Stadtteil Forstfeld an der A 7, wo ein
paar Tausend Leute ihr ruhiges Leben führen, reiht sich Einfamilienhaus an Einfamilienhaus.
Ein Rasenmäher brummt, ein paar Gärten weiter wird die Hecke getrimmt.
Hans-Peter Faber, graue, schulterlange Haare und Zottelbart, stützt sich auf seinen Jägerzaun. Der Mittsechziger, seit 1982 Mitglied der Grünen, trägt ein blaues Fußball-Shirt. “Kick rechts weg” steht darauf. Reiner Zufall, sagt Faber. Gerade hat sich der Rentner noch einmal eine Zigarette angesteckt. Ein Kameramann hat das vorgeschlagen, sieht authentischer aus.
Faber ist an diesem Montagmittag ein gefragter Mann. Er war Zeuge des Polizeieinsatzes in der Nacht zum Samstag – und das hatte auch mit einer Zigarette zu tun. Nachts um zwei habe er auf der Treppe vor seiner Haustür gesessen und geraucht, sagt er. “Die Hälfte der Zigarette war weg”, und plötzlich kam die Polizei. Zwei Häuser weiter dann “Tumult”: Die Beamten brüllten “hinlegen”.
Dann wurde Fabers Nachbar Stephan E. verhaftet. Er wird verdächtigt, am 2. Juni den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) im Wolfhagener Ortsteil Istha mit einem Kopfschuss ermordet zu haben. Eine DNA-Spur soll ihn verraten haben.
Der grüne Sozialpädagoge aus Forstfeld ist so überrascht wie alle anderen Nachbarn. Aufgefallen sei ihm der Festgenommene zuvor nicht, auch nicht mit politischen Äußerungen. Zurückgezogen habe der Herr E. gelebt, heißt es. Ein Unauffälliger, wie es scheint.
Werdegang eines Extremisten
Doch das ist eine Frage der Perspektive. Den Behörden war Stephan E. seit langer Zeit bekannt. Sein Werdegang, wie er sich aus den Akten ergibt, ist geradezu das Sinnbild einer Extremistenkarriere.
Im November 1992 versuchte Stephan E. zum ersten Mal, einen Menschen zu töten. Auf der Herrentoilette am Wiesbadener Hauptbahnhof, so wird E. später vor Gericht aussagen, habe er sich von dem Mann “sexuell angemacht” gefühlt. Das habe ihn angeekelt. Als der Mann mit dem Rücken zu E. am Urinal stand, griff dieser ein Messer und stach seinem Opfer von hinten in die Bauchhöhle, anschließend drehte er ihn zu sich und stach ein zweites Mal heftig zu, diesmal landete das Messer kurz unterhalb der rechten Brustwarze. Der Mann wurde lebensgefährlich verletzt und konnte nur durch mehrere Notoperationen gerettet werden. Die Richter der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Wiesbaden notieren später in ihrem Urteil: “Er empfand es für sich als besonders belastend, dass es sich bei dem Zeugen (…) erkennbar um einen Ausländer handelte.” Das steht da so: “belastend”.
Etwas mehr als ein Jahr später, am Vorweihnachtsabend 1993, wollte Stephan E. sein zweites Verbrechen mit ausländerfeindlichem Motiv verüben. Da war er gerade 20 Jahre alt. Minutiös hatte er einen Anschlag auf das Asylbewerberheim im südhessischen Hohenstein-Steckenroth geplant. Er hatte sich in zwei verschiedenen Geschäften zwei Packungen mit je sechs Schreckschusspatronen gekauft, um daraus die Treibladung für den Sprengsatz zu mischen, und im Baumarkt einen Lötbrenner mit Gaskartusche zum Zünden erworben, dazu Metallrohre, Blindverschlüsse, Benzin. Eine Probebombe hatte er bereits in seinem Garten gezündet.
Doch in der Tatnacht schlug der Plan fehl. Als er die Rohrbombe auf dem rechten Rücksitz eines zwischen zwei Wohncontainern geparkten Autos platziert hatte und die Gaskartusche anzünden wollte, floss das Benzin aus dem Auto und setzte es in Brand. Noch bevor der Sprengsatz detonieren konnte, wurde der Wagen von den Bewohnern gelöscht.
Zu jener Zeit, in den frühen 90er-Jahren, erschüttert eine Reihe von Gewalttaten Deutschland. Die fremdenfeindlichen Angriffe in Hoyerswerda und Rostock-Lichtenhagen, die mörderischen Anschläge in Mölln und Solingen, die insgesamt acht Menschen töteten, veränderten das Land. Und Stephan E. kam in Untersuchungshaft.
Hier wurde er erneut gewalttätig, nur wenige Tage nach seiner Festnahme wegen des Anschlags auf das Asylbewerberheim. Weil er sich von Mitgefangenen in der Untersuchungshaft bedroht fühlte, so jedenfalls wird er es vor Gericht schildern, bewaffnete er sich mit einem Stuhlbein aus Eisen, mit dem er schließlich einen ausländischen Mitgefangenen verprügelte. Dieser erlitt mehrere Platzwunden und musste ärztlich behandelt werden.
Hits: 6