Wenn sich bewahrheiten sollte, wovon die Behörden derzeit ausgehen, dann
ist der Fall Lübcke ein tiefer, verstörender Einschnitt. Zum ersten Mal in der Geschichte der
Bundesrepublik, so scheint es, ist ein Repräsentant des Staates einem politischen Mord von
Rechtsterroristen zum Opfer gefallen. Vieles spricht dafür, dass der Kasseler
Regierungspräsident Walter Lübcke eben wegen des Amtes, das er innehatte, und eben wegen der
Werte, die er dabei vertrat, auf der Terrasse seines Wohnhauses geradezu hingerichtet worden
ist.
Nach dem bisherigen Stand der Erkenntnisse ist ein 45-jähriger vorbestrafter Mann mit tiefen Verbindungen in die rechtsextreme Szene dringend tatverdächtig. Der Generalbundesanwalt hat gleich am Montag die Ermittlungen an sich gezogen, wegen der “besonderen Bedeutung des Falles”. Und besondere Bedeutung hat diese Tat offenbar. Eine Bedeutung, die noch einmal anders liegt als die viel zu lange unaufgeklärte Mordserie des NSU.
Frühere Anschläge auf Politiker gingen zum Glück nie tödlich aus
Morde an Politikern und Spitzenbeamten gab es in der Bundesrepublik in vergangenen Zeiten nur von linken Terroristen, Anschläge von rechtsextremistischen Tätern wie die Messerattacke auf die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker gingen zum Glück nie tödlich aus. Man muss weit zurückgehen, bis in die frühen, chaotischen Jahre der Weimarer Republik, um vergleichbare Verbrechen zu finden.
Am 24. Juni 1922 wurde der damalige Reichsaußenminister Walther Rathenau auf offener Straße von rechtsextremistischen, antisemitischen Verschwörern erschossen. Schon ein Jahr zuvor, am 26. August 1921, war der ehemalige Reichsfinanzminister Matthias Erzberger von rechtsradikalen einstigen Marineoffizieren bei einem Spaziergang ermordet worden, die letzten, tödlichen Kugeln trafen den Schwerverletzten aus nächster Nähe in den Kopf.
Auf bestürzende Weise ähnelt auch die damalige Hetze der von heute, teils bis in die mörderische Diktion: “Auch Rathenau, der Walther / Erreicht kein hohes Alter”, hieß es in einem populären Lied der umstürzlerischen Freikorps. Ähnlich wie wohl Walter Lübcke waren auch Rathenau und Erzberger ihren Mördern wegen ihrer Politik verhasst. Aber die Anschläge richteten sich nicht gegen die Personen allein. Sie zu treffen hieß, den Staat selbst zu treffen, für den sie eintraten, es hieß, einen Staat als schwächlich und illegitim vorzuführen, der nicht einmal seine Repräsentanten zu schützen in der Lage schien. Jeder dieser Anschläge zielte auf das Gemeinwesen selbst, auf den liberalen Rechtsstaat. Auf das zivilisierte Zusammenleben in Frieden.
Ob der jetzt Festgenommene ein Einzeltäter war oder Teil einer rechtsterroristischen Zelle, stand bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch nicht fest. Er war, wie es so häufig vorkommt bei Attentätern, der Polizei offenbar lange vor der Tat bekannt, und seine Spur taucht immer wieder in Akten der Behörden auf, sogar in den Dokumenten des hessischen NSU-Untersuchungsausschusses kommt der Name des mutmaßlichen Täters vor.
Aber selbst wenn sich letzten Endes ergeben sollte, dass er im juristischen Sinne ein Einzeltäter war – politisch war er es nicht. Er wurde getragen von einem Chor des Hasses, aufgestachelt und angefeuert von einem digitalen Mob, der den Tod des Regierungspräsidenten wegen dessen flüchtlingsfreundlicher Haltung fiebernd herbeibrüllte und die Tat unverhohlen feierte, kaum dass sie bekannt geworden war.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat diese Claqueure der Gewalt zu Recht als “zynisch, geschmacklos, abscheulich, in jeder Hinsicht widerwärtig” bezeichnet. Und es wird zur Aufklärung des Falles dazugehören müssen, zu prüfen, ob sich nicht auch manche dieser Brüller und Hetzer strafbar gemacht haben.
Fassungslos aber macht von Neuem, mit welcher Nonchalance die Betreiber der Plattformen im Netz auch in diesem Fall jede Verantwortung für den Hass von sich weisen, dem sie erst die verheerende Publizität verschaffen. Selbst blanke Mordlust wird geduldet oder allenfalls zögerlich gelöscht. Das ermutigt die Täter und zermürbt die Opfer von Diffamierungskampagnen. Morde werden im Netz nicht begangen, aber sie werden dort öffentlich vorgedacht und herbeifantasiert. Bis sie real werden. Wenn die Plattformen, die “sozialen” Medien, dem nicht Einhalt gebieten, muss der Staat sie dazu zwingen.
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