Die Zuständigkeiten zu unterschiedlich, die Auflagen zu hoch, die Gesetze zu kompliziert: Flüchtlingen in Deutschland wird der Zugang zum Arbeitsmarkt häufig durch institutionelle Hürden erschwert. Das ist das Ergebnis einer Studie des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung im Auftrag der Stiftung Mercator.
Positiv zu werten ist den Studienergebnissen zufolge die Zahl der Menschen aus den acht wichtigsten Asylherkunftsländern Syrien, Afghanistan, Irak, Iran, Pakistan, Nigeria, Eritrea und Somalia, die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gefunden haben: Im Februar 2019 hätten 95.000 Menschen eine solche Stelle gehabt – jeder Dritte aus dieser Gruppe.
Allerdings arbeiteten viele dieser Menschen in einer niedrigeren beruflichen Stellung als vor der Flucht, heißt es in der Studie. Etwa ein Drittel der 95.000 Geflüchteten gehe einer Leiharbeit nach. Rund 11.000 Geflüchtete hätten eine wirtschaftliche Dienstleistung aufgenommen oder verdienen ihr Geld im Gastgewerbe. 9.000 Menschen seien in der Kfz-Branche tätig.
Im Schnitt arbeite in Deutschland jeder zweite Flüchtling, der eine Beschäftigung hat, ungelernt. In den Herkunftsländern habe hingegen weniger als jeder Sechste eine Helfertätigkeit verrichtet.
Neben individuellen Hürden wie fehlender Sprachkenntnisse, mangelnder Ausbildung oder möglichen psychischen Problemen erschwerten vor allem die bürokratischen Hürden die Arbeitsplatzsuche, sagte Reiner Klingholz, der Direktor des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung. Und er kritisierte: Die Verteilung von Zuständigkeiten unter den Behörden sei zu kompliziert.
Flüchtlinge, aber auch Unternehmen, die sie beschäftigen wollten, sowie zivilgesellschaftliche Initiativen empfinden es der Studie zufolge als aufwendig, alle wichtigen Ansprechpartner auf staatlicher Seite zu finden. Des Weiteren sei die Anerkennung bestehender Berufsabschlüsse unflexibel und arbeitsintensiv. Auch die Wohnsitzauflage erschwere die Arbeitsmarktintegration.
“Mehr Mut zu neuen Denkmustern”
Klingholz plädierte in einem Diskussionspapier für die Öffnung von Fördermaßnahmen für alle Flüchtlinge und einfachere Gesetze. Für Menschen, die in den Zeiten der hohen Flüchtlingszuzüge nach Deutschland gekommen seien, solle es eine Stichtagsregelung geben. Bis zu einem bestimmten Datum sollten sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten, deren Verlängerung an den Nachweis von Integrationsbemühungen gebunden sein müsse.
Außerdem forderte der Direktor “mehr Mut zu neuen Denkmustern”. So solle überlegt werden, ob nicht alle Flüchtlinge von Anfang an Integrationsleistungen wie Sprachkurse erhalten sollten. Eine frühzeitige Förderung für “möglichst alle Geflüchteten im Erwerbsalter” sei nicht zuletzt auch eine Maßnahme zur Fachkräftegewinnung. Die Kosten dafür würden absolut gesehen kaum steigen, denn die humanitäre Zuwanderung gehe seit 2016 zurück.
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