/Abgasskandal: 420.000 Kunden beteiligen sich an Musterklage

Abgasskandal: 420.000 Kunden beteiligen sich an Musterklage

Der Musterfeststellungsklage gegen den VW-Konzern wegen des Diesel-Skandals haben sich mittlerweile mehr als 420.000 VW-Kunden angeschlossen. “Die riesige Teilnahme hat uns selbst überrascht”, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, der Rheinischen Post. Er berief sich dabei auf Angaben des Bundesamts für Justiz.

Müller forderte den VW-Konzern auf, mit dem vzbv, der die Mitkläger vertritt, in Vergleichsverhandlungen zu treten: “Wenn Volkswagen so klug wäre, auch mit uns in Vergleichsverhandlungen einzutreten, könnte die Sache schnell erledigt sein.” Andernfalls könne sich die gerichtliche Verhandlung über Jahre hinziehen. Das könne nicht im Interesse des Konzerns sein. “Es steht VW jederzeit frei, die geschädigten Kunden über ein gutes Vergleichsangebot anständig zu entschädigen und dem Spuk endlich ein Ende zu setzen”, sagte Müller.

Er verwies auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz, bei dem eine Klage gegen Volkswagen positiv ausging: Dem Kläger seien 26.000 Euro zugesprochen worden, was auch für Erfolgsaussichten anderer Kläger spreche, so Müller. “Ich wünsche Volkswagen eine erfolgreiche Zukunft. Aber dafür muss der Konzern erst für seine Sünden der Vergangenheit bezahlen. Das darf nicht bei den Verbrauchern hängen bleiben.”

Der Musterfeststellungsprozess gegen Volkswagen, der am 30. Septmeber vor dem Oberlandesgericht Braunschweig beginn soll, ist das erste Verfahren dieser Art: Im Namen aller registrierten Kunden wollen der Verbraucherzentrale Bundesverband und der ADAC gerichtlich feststellen lassen, dass Volkswagen mit Abgasmanipulationen Kunden vorsätzlich  betrogen hat.

Kommt das Gericht zu dem Schluss, dass Volkswagen seine Kunden geschädigt hat, müssen diese anschließend noch einmal selbst klagen, um ihre individuellen Ansprüche durchzusetzen – immerhin wären die Richter dann aber an den Schuldspruch der Musterklage gebunden. Die Musterfeststellungsklage ist erst seit November möglich. Die Bundesregierung hat sie extra noch vor Jahresende auf den Weg gebracht, weil sonst die Ansprüche der Kunden im Dieselskandal verjährt gewesen wären. Der Konzern sieht für Schadenersatzansprüche keine Grundlage.

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