Über das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche, den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches, wird seit 2017 gestritten. Damals hatte ein Gericht die hessische Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie auf ihrer Website näher über Schwangerschaftsabbrüche informierte, die sie durchführt. Sie hat Revision eingelegt. Im Februar 2019 hatte der Bundestag nach langem Ringen der großen Koalition den Paragrafen 219a neu formuliert. Seitdem dürfen Ärztinnen und Ärzte öffentlich darüber informieren, dass Schwangerschaftsabbrüche zu ihren Leistungen gehören. Alle weiteren Informationen auf Websites von Praxen gelten dagegen nach wie vor als unzulässige Werbung. Die Frauenärztinnen Bettina Gaber und Verena Weyer sind nun in Berlin angeklagt.
ZEIT ONLINE: Frau Gaber, an diesem Freitag müssen Sie und Ihre Kollegin sich vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten verantworten, weil Sie auf Ihrer Website für den Abbruch von Schwangerschaften geworben haben sollen. Der entsprechende Paragraf 219a des Strafgesetzbuches wurde ja mittlerweile reformiert. Weshalb sind Sie trotzdem angeklagt?
Bettina Gaber: Meine Kollegin und ich stehen vor Gericht, weil auf unserer Website steht, dass auch ein medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch zu meinen Leistungen gehört.
ZEIT ONLNE: Es geht nur um einen Satz?
Gaber: Es geht sogar nur um die beiden Worte medikamentös und narkosefrei. Ich dürfte nach dem neuen Gesetz schreiben, “ein Schwangerschaftsabbruch gehört zu meinen Leistungen”, und dann einen Link zur Bundesärztekammer setzen, wo die Methoden beschrieben werden und die Ärzte verzeichnet sind, die Abbrüche anbieten. Aber ich darf selbst nichts über die Methode schreiben.
ZEIT ONLINE: Wie lang stehen diese Worte schon auf Ihrer Website?
Gaber: Seit 2010. In den Fokus geraten sind sie letztes Frühjahr, als deswegen Anzeige gegen uns erstattet wurde.
ZEIT ONLINE: Wer hat Sie angezeigt?
Gaber: Klaus Günter Annen, der Betreiber der Website Babycaust und der Abtreibungsgegner Yannic Hendricks, der auch die Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel angezeigt hat und eine Vielzahl weiterer Ärztinnen und Ärzte.
ZEIT ONLINE: Warum löschen Sie diese beiden Worte nicht einfach?
Gaber: Die Staatsanwaltschaft hatte uns angeboten, die Anklage fallen zu lassen, wenn wir die Formulierung ändern. Meine Kollegin und ich meinen aber, es kann nicht Sinn eines Gesetzes sein, dass sachliche Information verboten wird. Was wir geschrieben haben, ist keine Werbung. So wird die Selbstbestimmung der Frau eingeschränkt, dieser Paragraf muss weg.
ZEIT ONLINE: Hat denn die Reform des Paragrafen 219a etwas gebracht?
Gaber: Nein. Ich kenne keinen einzigen Kollegen, der nun auf seiner Website schreibt, dass er Schwangerschaftsabbrüche anbietet. Ich glaube auch nicht, dass sich viele Kolleginnen und Kollegen auf die Liste der Bundesärztekammer setzen lassen. Denn sie fühlen sich immer noch kriminalisiert.
ZEIT ONLINE: Wie reagieren Ihre Patientinnen?
Gaber: Ich bekomme viel Unterstützung von meinen Patientinnen, aber auch viele Mails von Frauen und von Männern, die ich nicht kenne. Sie freuen sich, dass da jemand ist, der das vor Gericht durchficht.
ZEIT ONLINE: Ab welchem Moment wurde die Sache für Sie politisch?
Gaber: Als Kristina Hänel angeklagt wurde. Um ehrlich zu sein: Wie viele meiner Kollegen kannte ich diesen Paragrafen vorher gar nicht. Auch mein Rechtsanwalt kannte ihn nicht. Als wir angezeigt wurden, war mir klar, dass das auch ein feministischer Kampf ist. Wir haben uns dann schnell entschlossen: Wir bleiben standhaft und nehmen die Formulierung nicht runter. Viele sind vor uns angeklagt worden, viele mussten Geldstrafen zahlen und haben die Informationen dann von den Websites genommen. Es ist gut, dass das Thema jetzt noch einmal neu Aufmerksamkeit erhält.
ZEIT ONLINE: Was für ein Urteil erwarten Sie?
Gaber: Einen Freispruch halte ich für wenig wahrscheinlich, ich rechne mit einer Geldstrafe. Die Frage ist, wie hoch sie ausfallen wird. Ich hoffe, dass meine Kollegin und ich uns dann darauf verständigen, in die nächste Instanz zu gehen.
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