/Paragraf 219a: Berliner Frauenärztinnen wegen “Abtreibungswerbung” verurteilt

Paragraf 219a: Berliner Frauenärztinnen wegen “Abtreibungswerbung” verurteilt

Wegen Verstoßes gegen das
Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche hat ein Gericht zwei Berliner
Frauenärztinnen zu einer Geldstrafe von jeweils 2000 Euro verurteilt. Bettina G. und Verena W. hatten auf der Internetseite ihrer Gemeinschaftspraxis über
medikamentöse Methoden zum Schwangerschaftsabbruch informiert
. Durch diese
spezifischen Angaben hätten die Ärztinnen einen Vermögensvorteil erzielt, so
die Begründung der Richterin Christine Mathiak. So hätten die Ärztinnen nur
angeben dürfen, dass in ihrer Praxis Abtreibungen möglich sind, nicht aber in
welcher Form.

Es war der erste Prozess
seit der Reform des umstrittenen Paragrafen 219a in diesem Frühjahr. Im Februar
hatte die Große Koalition nach monatelangen Debatten das Gesetz zum Werbeverbot
neu formuliert
. Ärztinnen und Ärzten sollte es nun erlaubt sein, öffentlich
darüber zu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Jedoch
bleiben auch nach der Neuregelung weitergehende Angaben wie zum Beispiel zur
Methode des Abbruchs unzulässig. 

Die Ärztinnen zeigten sich
enttäuscht über das Urteil. “Es ist sowas von hanebüchen, da
hat sich mir der Magen umgedreht”, sagte Bettina G. nach der Verkündung.
Beide Medizinerinnen kündigten an, gegen das Urteil vorzugehen. Wenn nötig,
wollen sie bis zum Bundesverfassungericht ziehen. Ihrer Meinung nach verstößt
das Gesetz gegen die Berufsfreiheit, die Meinungsfreiheit und die
Informationsfreiheit der Patientinnen. Kritikerinnen und Kritiker des Paragraphen
219a fordern sogar, diesen komplett zu streichen
.

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