Den Anschlag auf zwei Moscheen in Neuseeland filmte der Angeklagte selbst. Vor Gericht pädierte der mutmaßliche Attentäter von Christchurch am Morgen auf nicht schuldig. Dem 28-jährigen Australier werden Terrorismus, Mord und versuchter Mord vorgeworfen. Er soll Mitte März in der neuseeländischen Stadt 51 Menschen getötet und Dutzende verletzt haben.
Der Anwalt des Angeklagten teilte dem Obersten Gericht in
Christchurch mit, sein Mandant plädiere auf nicht schuldig. Der
Gerichtssaal war voll besetzt, vor allem mit Angehörigen der Opfer. Der
28-Jährige befand sich unterdessen in einem Hochsicherheitsgefängnis in Auckland, er wurde
per Video in den Gerichtssaal zugeschaltet.
Der Australier war zunächst wegen Mordes in 51 Fällen sowie versuchten Mordes in 40 Fällen angeklagt worden. Im Mai wurde ihm auch formell Terrorismus zur Last gelegt. Der Rechtsextremist hatte am 15. März zwei Moscheen in Christchurch gestürmt und das Feuer auf die Gläubigen eröffnet. Im ersten muslimischen Gotteshaus wurden 42 Menschen getötet, im zweiten sieben. Zwei weitere Menschen erlagen ihren Verletzungen später im Krankenhaus. Mindestens 47 Verletzte wurden wegen Schusswunden behandelt.
Die Tat wurde live im Internet übertragen. Seither wird verstärkt versucht zu verhindern, dass sich terroristische Inhalte im Netz verbreiten. 16 große Internetkonzerne und 17 Staaten schlossen sich Mitte Mai in Paris einer gemeinsamen Erklärung gegen extremistische Inhalte im Internet an – dem Christchurch-Aufruf. Darin verpflichteten sie sich, “transparente und zielgerichtete Maßnahmen zu ergreifen, um das Hochladen von terroristischen und gewalttätigen extremistischen Inhalten zu verhindern”.
Nach dem Anschlag hatte das neuseeländische Parlament ein strengeres Waffenrecht beschlossen. Der Besitz von halb automatischen Waffen – also automatisch nachladenden Waffen – ist dort inzwischen verboten.
Das Verfahren gegen den Australier wird ein Test für Neuseelands Terrorgesetze, die nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA in Kraft traten. Dem Angeklagten droht bei einem Schuldspruch die Höchststrafe von lebenslanger Haft.
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