Zu mager zur Mast – unfähig, Eier zu legen: Darum werden Millionen Küken im Jahr getötet. Ein Überblick
Circa 45000000
männliche Küken werden jedes Jahr in Deutschland getötet.
(Stand: 2017)
Tierquälerei, aber wirtschaftlich vernünftig? Weil sich ihre Aufzucht nicht rechnet, werden jährlich Millionen männliche Küken direkt nach dem Schlüpfen getötet. Seit Jahren wird gestritten, ob das nach dem Tierschutzgesetz rechtmäßig ist. Heute hat das Bundesverwaltungsgericht bestätigt: Die Küken dürfen weiterhin getötet werden. Zumindest bis es neue Verfahren gibt, um das Geschlecht der Tiere bereits im Hühnerei zu bestimmen. Was es mit der Praxis auf sich hat, welche Verfahren es bereits gibt und was Tierschützer fordern, lesen Sie hier.
Warum werden männliche Küken getötet?
Dem Bundeslandwirtschaftsministerium zufolge werden jedes Jahr rund 45 Millionen männliche Küken getötet. Sie werden in Betrieben im Brutschrank ausgebrütet und dienen der Zucht von Hennen, die besonders viele Eier legen. Aus Sicht der Betriebe ist die Tötung der Bruderküken dabei notwendig, um wirtschaftlich zu sein, da sie nicht wie ihre weiblichen Geschwister Eier legen. Gleichzeitig setzen sie in der Regel weniger Fleisch an und sind deshalb aus Sicht der Brütereien auch nicht für die Mast geeignet. Sie lassen sich praktisch nicht vermarkten, argumentieren die Geflügelzüchter. Deshalb werden sie meist nach dem Schlüpfen erstickt und dann geschreddert.
Was hat das Urteil ergeben?
Vorerst bleibt das massenhafte
Töten der männlichen Küken erlaubt. Das bestätigte nun das
Bundesverwaltungsgericht. Bis es neue Verfahren gibt, um das Geschlecht
im Hühnerei zu bestimmen, dürfen die Brutbetriebe die männlichen Küken
weiterhin töten, sagte das Gericht im Leipzig. Mit diesem Urteil
rechnete sowohl die Geflügelwirtschaft als auch Vertreter von
Verbraucherorganisationen: Matthias Wolfschmidt von dem Verbraucherverein Foodwatch ging davon aus,
dass die Richter vermutlich
entscheiden würden, “dass das Töten der männlichen Küken in Ermangelung
von
Alternativen ein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes
ist”. Er forderte deshalb, das Tierschutzgesetz
grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen. Das Bundesverwaltungsgericht widersprach nun: Die wirtschaftlichen Interessen der Brütereien seien allein
kein
vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes. Bis Alternativen zur
Verfügung stünden, sei die Fortsetzung der Praxis aber noch rechtmäßig.
Gibt es Alternativen, bei denen Küken nicht geschreddert werden?
Einige Betriebe und Firmen lassen die männlichen Küken leben und ziehen sie als Masthähne auf. Mit der Bruderhahn-Initiative überleben die Küken also zunächst, die aus einer üblichen Legehennenlinie stammen. Da sie aber weniger Fleisch ansetzen und weniger Gewicht auf die Waage
bringen als gewöhnliche Masthähnchen, ist die Aufzucht teurer. Die
Mast der Hähne wird daher oft durch den Verkauf der unbebrüteten Eier der Legehennen finanziert. Diese Eier sind dann im Supermarkt um einige Cent teurer als
konventionelle oder auch Bioeier. Dafür können die Bruderhähne aber mit
aufgezogen werden. Diese Mehrkosten wollen viele Betriebe aber nicht tragen, da sie auch das Fleisch der männlichen Tiere nicht mehr zu den niedrigen Preisen anbieten können wie spezialisierte Mastbetriebe ihre Masttiere. Ein Großteil der Branche lehnt diesen Weg daher ab.
Ein ähnliches Prinzip gilt für Zweinutzungshühner. Dabei sind Rassen gemeint, die von vornherein nicht ausschließlich entweder primär für die Eierproduktion oder die Fleischerzeugung gezüchtet wurden, sondern für beides. Sowohl weibliche als auch männliche Tiere werden aufgezogen. Allerdings legen Zweihuhn-Hennen mitunter weniger und teilweise kleinere Eier als speziell gezüchtete Legehennen, und Hähne dieser Rassen wachsen langsamer als konventionelle Masttiere. Den meisten Betrieben ist das Zweinutzungshuhn deshalb ebenfalls nicht effizient genug, um wirtschaftlich zu sein.
Wie will das Landwirtschaftsministerium das Kükentöten verhindern?
Seit Jahren kündigt das Bundeslandwirtschaftsministerium an, das Kükenschreddern zu verhindern. Statt es zu verbieten, hat es 6,5 Millionen Euro ausgegeben, um die Entwicklung von Verfahren zu fördern, um noch im bebrüteten Ei das Geschlecht eines Kükens zu bestimmen.
Derzeit gibt es zwei Möglichkeiten. Das spektroskopische Verfahren und das endokrinische. Das Ziel beider Analyseverfahren ist es, dass männliche Tiere gar nicht
erst schlüpfen. Die Eier werden dann als Tierfutter verwendet. Beim Ersten müssen die Eier etwa vier Tage lang bebrütet sein, um sie untersuchen zu können. Mithilfe eines Lasers wird das Ei dann analysiert. Das Geschlecht des sich entwickelnden Kükens kann anhand des reflektierten Lichts bestimmt werden.
Das endokrinische Verfahren wird bereits genutzt. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Leipzig stellten es im vergangenen Jahr vor. Dabei wird nach etwa neun Tagen im Brutschrank ein winziges Loch in die Schale des Eis gebrannt und etwas
Flüssigkeit entnommen. Diese lässt sich recht zuverlässig auf Geschlechtshormone testen.
Vor allem der Supermarktkonzern Rewe verkauft bereits Eier im Großraum Berlin, die mithilfe des endokrinischen Verfahrens – auch Seleggt-Methode genannt – getestet wurden. Bis zum Jahresende sollen diese sogenannten Respeggt-Eier bundesweit angeboten werden. Dabei handelt es sich aber nicht um die Eier mit männlichen Küken. Diese eignen sich nicht zum Verzehr, weil sie bereits im Brutschrank lagen. Ein Respeggt-Ei stammt von den geschlüpften weiblichen Geschwistern. Sie werden als Legehennen großgezogen.
Laut Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) könnte die Seleggt-Methode schon ab 2020 flächendeckend zum Einsatz kommen. Klöckner sieht darin die Möglichkeit, dass Tierschutzgesetz einzuhalten, indem keine männlichen Küken mehr schlüpfen, die dann getötet würden. Die bebrüteten Eier können noch als Futtermittel in der Landwirtschaft verwendet werden.
Warum werden Eier mit männlichen Küken nicht gegessen?
Sobald ein Ei bebrütet wurde, ist es in Deutschland nicht mehr zum Verzehr geeignet.
Eier, die in den Supermarktregalen landen,
sind in der Regel unbefruchtet. Aus ihnen kann auch durchs Bebrüten kein Küken
schlüpfen. Die meisten Legehennen werden deshalb auch ohne Hahn
gehalten, da sie so
oder so Eier legen. Eine Befruchtung ist also etwa für das Frühstücksei
nicht nötig. Nach ein paar Monaten beginnen heute Hennen in modernen
Legebetrieben mit der Eierproduktion.
Werden Hühner im Freiland
gehalten, sind meist auch Hähne in der Herde, um diese zu schützen. So
können eben auch befruchtete Eier entstehen. Da diese Eier aber nicht
bebrütet werden, sondern die Betriebe sie direkt nach dem Legen
einsammeln, entwickelt sich der Embryo nicht weiter. Das passiert nur,
wenn das Ei warm gehalten wird.
Im Handel gilt für Eier die
Güteklasse A, wenn sie unter anderem einen nicht sichtbar entwickelten
Keim besitzen. Dies wird geprüft, indem das Ei durchleuchtet wird, ehe
es verpackt und versandt wird.
Was fordern Tierschützerinnen und Tierschützer?
Organisationen wie der Deutsche Tierschutzbund oder die Organisation Foodwatch kritisieren grundsätzlich, Tiere allein aus wirtschaftlichen Gründen zu töten, das sei weder ethisch vertretbar noch rechtens. Sie hofften durch das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht auf ein Ende der Praxis. Die einzig langfristige Lösung seien Zweinutzungshühner, erklärte der Tierschutzbund. Der Preisanstieg bei Eiern und Fleisch müsste dafür in Kauf genommen werden.
Die Geschlechterbestimmung vor dem Schlüpfen ist bei Tierschützern ebenfalls umstritten. Insbesondere die bereits von Rewe genutzte Seleggt-Methode. Dies liegt zum einen daran, dass das Geschlecht dabei erst zwischen dem achten und zehnten Bruttag bestimmt werden kann. Es ist wissenschaftlich umstritten, ob die Embryos dann schon ein Schmerzempfinden haben. Ausgeschlossen wird dies derzeit vor dem siebten Bruttag, wie es auch in einem Sachstandsbericht des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags (PDF, 2017) heißt.
Vorstellbar sei deshalb das spektroskopische Verfahren, das bereits nach drei Tagen Brütezeit das Geschlecht bestimmen kann. Hierfür bedarf
es allerdings einer deutlich größeren Öffnung im Ei, was das Verfahren
aufwendiger macht.
Was sagt die Geflügelwirtschaft?
Die Branche wolle aus dem Kükentöten
aussteigen, sobald eine “praxistaugliche Alternative vorläge”, erklärte der Verband der Geflügelwirtschaft vor der Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht. Aktuell
sei dies aber nicht der Fall. Das vom Landwirtschaftsministerium unterstützte und bereits vom Rewe-Konzern angewandte Verfahren zur Geschlechtsbestimmung könnte allen Betrieben im nächsten Jahr bereitstehen. Ob und wie schnell Händler oder Betriebe bald schon dem Beispiel von Rewe folgen, ist
offen. Derzeit hat die Bundesregierung nicht angekündigt, ob sie künftig
die Wirtschaft verpflichten will, das Verfahren auch zu nutzen. Die Methode würde laut des Entwicklerteams keine zusätzlichen Kosten für die Branche bedeuten. Allerdings fallen für den Handel
Lizenzgebühren an, wodurch die Eierpreise steigen könnten.
*Weite Teile dieser FAQ sind im Mai 2019 schon einmal erschienen.
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