Die deutsche Geflügelindustrie tötet vorwiegend mit Gas. Die Opfer heißen
Eintagsküken, weil sie nur einen Tag lang leben. In Brutbetrieben landen die frisch
geschlüpften Tiere auf Förderbändern oder Sortiertischen, Mitarbeiter pflücken die Männchen
heraus. Sie enden in Kisten und schließlich zu Hunderten in luftdichten Metallschränken, in
die Kohlendioxid strömt. Ein paar Sekunden lautes Fiepen, Bewusstlosigkeit. Der Tod erfolgt
durch Sauerstoffarmut im Blut.
Ebenfalls zulässig ist das Schreddern der Tiere im lebenden Zustand. Hierbei plumpsen die Männchen in große Häcksler, auch Kükenmuser genannt. Auf die eine oder andere Weise sterben in Deutschland rund 45 Millionen männliche Küken, Jahr für Jahr. Ihr Tod hat einen einzigen Grund: Ihr Leben wäre den Menschen zu teuer.
An diesem Donnerstag spricht das Bundesverwaltungsgericht, einer der obersten Gerichtshöfe Deutschlands, in Leipzig sein Urteil über die Frage, ob diese Massentötungen mit dem Tierschutzgebot vereinbar sind. Im Kern ist zu klären, ob wirtschaftliche Motive allein das Töten von Tieren rechtfertigen. Zwar gibt es Gesetze, die Leib und Leben von Wirbeltieren schützen. Seit 2002 ist der Tierschutz sogar als Staatsziel im Grundgesetz verankert, auch gibt es ein Tierschutzgesetz, das es verbietet, einem Tier “ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden” zuzufügen. Was aber ist ein “vernünftiger Grund”?
Es kommt darauf an, wen man fragt.
Aus Sicht der Geflügelzüchter ist es durchaus vernünftig, die männlichen Nachkommen von Legehennen zu töten, da sich ihre Aufzucht schlicht nicht lohnt. Weder würden sie später Eier produzieren noch ausreichend Fleisch ansetzen. Das wiederum ist ein selbst verschuldetes Problem der Geflügelindustrie. Es wurzelt darin, dass sie Ende der 1950er-Jahre die genutzten Tiere per Züchtung in “Legelinien” und “Mastlinien” aufteilte. Von der ursprünglichen Natur des Huhns hat sich die Massentierhaltung damals verabschiedet.
Man sieht das am Bankivahuhn, einem wild lebenden Tier in Asien. Es ist der Stammvater des deutschen Haushuhns, ein Urahn unserer Legehennen. Ein Bankivahuhn legt im Jahr etwa 20 Eier. Die deutsche Legehenne produziert im Jahr rund 300 Eier. Diese Höchstleistung kann sie nur vollbringen, weil sie darauf gezüchtet ist, dass all ihre Energie in die Eierproduktion fließt. Der Preis: ein drastisch verkürztes Leben, Verhaltensstörungen, Knochenschäden, Eileiterentzündungen – und männliche Nachkommen, die überflüssig sind. Ein Teil der toten Küken wird als Futter an Zoos oder Falknereien verkauft. Der Rest landet im Müll.
Die Hauptprofiteure des Geschäfts sind einige wenige Großkonzerne
Über Jahrzehnte wurde diese Praxis von der Öffentlichkeit verdrängt oder wenigstens geduldet. Bis vor sechs Jahren in Nordrhein-Westfalen die rot-grüne Landesregierung einschritt. Per Erlass wollte sie dortigen Brutbetrieben die Massentötung von männlichen Küken verbieten: Sie sei vom “vernünftigen Grund” des Tierschutzgesetzes nicht gedeckt. Geflügelzüchter klagten dagegen und bekamen zunächst recht. 2016 urteilte das Oberverwaltungsgericht in Münster, dass die Brutbetriebe weiter töten dürfen wie bisher – die wirtschaftlichen Interessen überwogen den Tierschutz. Das Land Nordrhein-Westfalen ging in Revision. Nun muss das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.
Zu welchem Schluss das Gericht kommen würde, stand bis Redaktionsschluss für diese Ausgabe am Dienstagabend noch nicht fest. Signalwirkung dürfte das Urteil in jedem Fall haben. Folgt das Gericht dem Entscheid aus Münster, bleibt alles, wie es ist. Das Vergasen und Schreddern der Küken wäre praktisch von oberster Instanz abgesegnet. Wirtschaftliche Motive allein wären dann “vernünftiger Grund” genug, um Tiere zu töten. Mit diesem Argument müsste folglich aber auch jeder Hunde- oder Katzenbesitzer sein Tier einschläfern lassen dürfen, falls ihm dessen Unterhalt zu teuer geworden ist.
Stellt das Gericht dagegen fest, dass die Vorinstanz in Münster geirrt hat, dass also finanzielle Interessen allein das Töten von Tieren nicht rechtfertigen, müsste das Kükenschreddern ein Ende haben, und zwar bundesweit. Und der bislang ziemlich unbestimmte Begriff “vernünftiger Grund”, der Tiere eigentlich vor dem Schlimmsten bewahren soll, bekäme klarere Konturen im Sinne des Tierschutzes.
Möglich sind aber auch Kompromisslösungen, zum Beispiel diese: Das Gericht gibt den Geflügelzüchtern nur insofern recht, als es eine mehrjährige Übergangsfrist anmahnt, damit die Betriebe ihre Arbeitsweise an das Tötungsverbot anpassen können. Die Revision würde also aus eher formalen Gründen zurückgewiesen, das tierschutzfeindliche Urteil aus Münster bestünde im Kern fort. Wie es in Deutschland insgesamt mit dem Kükentöten weitergeht, hätte bis auf Weiteres die Politik zu bestimmen.
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