/Altenpflege: Der Mangel betrifft nur die Fachkräfte

Altenpflege: Der Mangel betrifft nur die Fachkräfte

Sind Pflegekräfte, die als freie Mitarbeiter in Pflegeheimen tätig sind, tatsächlich echte Selbstständige? Und müssen Arbeitgeber für sie deswegen keine Beiträge zur Sozialversicherung zahlen? Mit dieser Frage beschäftigt sich am Freitag das Bundessozialgericht.

Manche Pflegefachkräfte arbeiten auf Honorarbasis. Oft haben sie mehrere Auftraggeber, sind nur an einzelnen Tagen oder befristet für wenige Wochen in einem Altenheim tätig. Vermittelt werden sie über Agenturen. Oft arbeiten Pflegekräfte dann für einen vorher festgelegten Stundensatz, der deutlich über dem liegt, was eine fest angestellte Pflegekraft verdient. Aber in der Regel bezahlen die Pflegeheime keine Beiträge in die Arbeitslosen- und Rentenversicherung ein, auch werden keine Beiträge zu Kranken- und Pflegekassen entrichtet, denn die Honorarkraft ist ja im Heim nicht fest angestellt. Die Deutsche Rentenversicherung sieht das aber anders und hat in mehreren Fällen entschieden: Pflegekräfte können gar keinen freien Mitarbeiter sein, die Altenheime müssten Sozialabgaben zahlen. Diese wiederum legten Widerspruch gegen die Bescheide ein. Nun müssen die höchsten Sozialrichter entscheiden.

Bereits zuvor hatte das Bundessozialgericht vergleichbare Fälle für Honorarärzte verhandelt – und entschieden, dass Kliniken medizinisches Personal nur im Ausnahmefall als freie Mitarbeiter beschäftigen dürfen. Der Grund: Die anfallenden Aufgaben sind mit einer selbstständigen Tätigkeit in der Regel nicht zu vereinbaren. Während ein freier Unternehmer selbst entscheiden kann, wann er welche Arbeit erledigt und wie und mit welchen Mitteln er sie durchführt, ist das im Alltag einer Klinik überhaupt nicht möglich. Medizinisches Personal ist fast immer weisungsgebunden und eng in den betrieblichen Ablauf eingebunden. Ähnlich sieht es in den Pflegeheimen aus.

Das Urteil für die Honorarärzte wird dem Bundesverband der Honorarärzte zufolge dazu führen, dass mehr Medizinerinnen und Mediziner statt als Honorarkraft als Zeitarbeiterin oder Zeitarbeiter tätig sein werden. Könnte das auch auf die Pflege zutreffen?


12.000


Menschen


sind in der Altenpflege als Leiharbeiterinnen oder Leiharbeiter tätig.

Tatsächlich zeigt eine neue Analyse der Bundesagentur für Arbeit (BA), dass es kaum Pflegekräfte gibt, die auf Honorarbasis tätig sind. Ihr Anteil ist so gering, dass die BA nicht einmal eine Zahl dazu hat. Allerdings hat die Zeitarbeit in der Altenpflege tatsächlich zugenommen und ist in den letzten fünf Jahren um 50 Prozent gestiegen. Oft geben die Altenpflegerinnen und Altenpfleger an, dass Zeitarbeit für sie attraktiver sei, weil sie dort mehr Geld verdienen und eher mitbestimmen können, wo und zu welchen Zeiten sie arbeiten. Doch von einem dramatischen Trend kann keine Rede sein. Waren es 2014 noch 8.000 Menschen, die als Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter in der Altenpflege arbeiteten, gab es vier Jahre später 12.000 Altenpflegekräfte in der Zeitarbeit. Es gibt aber 600.000 Beschäftigte in der Altenpflege, Zeitarbeit macht also nur zwei Prozent aus. Die BA hat ermittelt, dass der Anteil der Leiharbeit in der Pflege sogar unterdurchschnittlich ist. Unter allen Beschäftigten beträgt der Anteil der Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter drei Prozent.


600.000


Beschäftigte


in der Altenpflege gibt es aktuell.

Dafür gibt es andere Probleme, auf die auch die Konzertierte Aktion Pflege des Bundesgesundheits-, Bundesarbeits- und Bundesfamilienministeriums Antworten liefern soll. Von den rund 600.000 Menschen, die in der Altenpflege arbeiten, sind 313.000 Frauen und Männer staatliche geprüfte Fachkräfte, 270.000 Menschen arbeiten als Altenpflegerhelfer. Der Anteil der An- und Ungelernten unter diesen Hilfskräften ist hoch. 65 Prozent haben gar keine Ausbildung. Und genau das ist ein Problem: 63 Prozent der offenen Stellen in der Altenpflege richten sich an examinierte Fachkräfte, aber gerade die fehlen. Zwar gibt es mehr Menschen, die in der Altenpflege tätig sind – im vergangenen Jahr wuchs der Anteil der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in diesem Bereich um vier Prozent – allerdings ist dieses Wachstum vor allem auf immer mehr Menschen zurückzuführen, die als angelernte Hilfskraft in der Pflege tätig sind.


183 Tage


suchen Arbeitgeber in der Altenpflege durchschnittlich nach einer Kündigung nach Ersatz.

Und so gibt es ein Überangebot an Bewerberinnen und Bewerbern, aber zu wenig Stellen. Auf 100 Jobs auf Helferniveau kommen 322 Jobsuchende. Auf 100 offene Stellen für eine staatlich geprüfte Altenpflegerin aber gerade einmal 19 Kandidatinnen und Kandidaten. Es gibt zwar einen Fachkräftemangel, aber der betrifft die examinierten Fachkräfte – nicht generell die in der Altenpflege.

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