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Migration: Griechische Flüchtlingslager überfüllt

Griechenland hat im Mai einen unerwarteten Anstieg von Migranten verzeichnet, die aus der Türkei zu den griechischen Inseln übersetzten. Allein in den vergangenen zehn Tagen kamen demnach 1.230 Menschen dorthin – und damit in die EU. “Die Zahl (der Migranten) ist zurzeit ungewöhnlich hoch”, sagte ein Offizier der Küstenwache.

Wegen der Zunahme sind die Registrierungslager für Flüchtlinge, die sogenannten Hotspots, auf den Inseln Lesbos, Samos, Chios, Leros und Kos überfüllt. Dort warten etwa 15.600 Migranten. Die Lager und andere Unterkünfte von Hilfsorganisationen können eigentlich nur 9.000 Menschen unterbringen. Um die prekäre Lage auf den Inseln zu entschärfen, lässt die Regierung in Athen immer wieder Menschen in Lager auf dem Festland bringen.

Wegen der Lage in Griechenland hatte die EU mit der Türkei 2016 ein Abkommen geschlossen. Vereinbart wurde, dass alle Migranten, die illegal über die Türkei auf die griechischen Inseln kommen, zurückschickt werden können. Seitdem sank die Zahl der Ankommenden: 2015 waren es 857.000 Migranten, bis 2018 ging die Zahl auf etwa 50.000 zurück. Seit Jahresbeginn sind nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) etwa 13.600 Migranten nach Griechenland gekommen.

Wenn Flüchtlinge von dort zu Angehörigen nach Deutschland weiterreisen wollen, verweigert Deutschland häufig die Genehmigung. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) lehnt die Mehrheit der Anträge auf Familiennachzug aus Griechenland ab. In den ersten knapp fünf Monaten dieses Jahres habe die Behörde 472 von 626 Anträgen negativ beschieden, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervorgeht.

Die Bundesregierung gebe keine Details an, warum etwa drei von vier Anträgen abgelehnt würden, zitiert die Funke Mediengruppe aus der Antwort. Aus Sicht der Linkspartei und nach Angaben von Hilfsorganisationen weist das Bamf die Anträge oft wegen vermeintlich fehlender Unterlagen zurück: “In der Vergangenheit haben wir erlebt, dass Übersetzungen gefordert wurden, die nach der Dublin-Durchführungsverordnung nicht notwendig gewesen wären”, sagte die Linken-Politikerin Gökay Akbulut. Dies sei eine “rechtswidrige Rechtsverweigerung”.

Nach der sogenannten Dublin-Verordnung der Europäischen Union kann ein Mitgliedstaat einen Antrag auf Übernahme des Asylverfahrens stellen, wenn der Flüchtling Angehörige in dem jeweils anderen EU-Staat besitzt – Deutschland könnte also etwa ein Verfahren an Griechenland abgeben, aber auch umgekehrt. Griechenland lehnte nach den Angaben den Bundesregierung bisher fast alle Anträge auf Übernahme von Asylverfahren aus Deutschland ab, die Verfahren liefen also in Deutschland weiter.

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