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Medikamente: Docmorris darf keinen Apothekenautomaten betreiben

Der bundesweit erste Apothekenautomat der Versandapotheke DocMorris bleibt zunächst auch weiterhin außer Betrieb. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe bestätigte ein Verbot, das das Landgericht Mosbach verhängte hatte.

DocMorris ist eine europaweit tätige Versandapotheke aus den Niederlanden. Vor zwei Jahren stellte das Unternehmen in der baden-württembergischen Gemeinde Hüffenhardt im Neckar-Odenwald-Kreis einen Apothekenautomaten auf – den ersten dieser Art in Deutschland. Nur wenige Wochen nach Inbetriebnahme wurde das Projekt jedoch gerichtlich gestoppt. Apotheker aus der Umgebung und der Landesapothekerverband Baden-Württemberg hatten Klage eingereicht.

Nach Ansicht des Landgerichts Mosach verstieß der Automat gegen das Arzneimittelgesetz. Medikamente dürften nur von Apotheken an Verbraucher abgegeben werden.
DocMorris argumentierte dagegen, es handele sich im Grunde um eine
Versandapotheke. Das Oberlandesgericht folgte der Auslegung der Mosacher Richter. Ein Referentenentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zielt ebenfalls darauf ab, Vor-Ort-Apotheken zu stärken und Arzneimittel-Automaten
außerhalb von Apotheken nicht zuzulassen. DocMorris kann nun den Bundesgerichtshof anrufen.

Die Idee des DocMorris-Apothekenautomaten ist es, dass Kundinnen und Kunden per Video Kontakt mit einem Apotheker in den Niederlanden aufnehmen können. Die Medikamente sind nach der Beratung dann aus dem Automaten erhältlich. Ein Lager sollte Platz für Tausende Medikamentenschachteln bieten. 

In der Gemeinde Hüffenhardt, in der rund 2.000 Einwohner leben, gibt es keine Apotheke.

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