/Gesundheit: Medikamente zur Rauchentwöhnung sind keine Kassenleistung

Gesundheit: Medikamente zur Rauchentwöhnung sind keine Kassenleistung

Raucherinnen und Raucher haben keinen Rechtsanspruch darauf, dass die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für Therapien und Nikotinersatzmedikamente zur Entwöhnung übernimmt. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden (Az: B 1 KR 25/18
R).

Geklagt hatte eine 71-jährige Frau aus Schleswig-Holstein, die seit ihrem 18. Lebensjahr raucht. Mittlerweile leidet sie an einer chronischen Erkrankung ihrer Lunge und der Atemwege. Zahlreiche Versuche, mit dem Rauchen aufzuhören, blieben nach Angaben der Klägerin erfolglos. Sie forderte von ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme für eine Rauchentwöhnungstherapie. Eine Kombination aus verhaltenstherapeutischem Ansatz und der Verabreichung von Nikotinersatzmedikamenten gilt als besonders erfolgversprechend zur Rauchentwöhnung. 

Medikamente zur Rauchentwöhnung sind aber gesetzlich vom Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen. Die Anwältin der Klägerin argumentierte, dass diese Regelung verfassungswidrig sei und gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße. Vergleichbare Ersatzmedikamente, die bei Alkoholsucht oder gegen den Konsum illegaler
Drogen verschrieben würden, würden von der Krankenversicherung bezahlt.

Nikotinersatzprodukte sollten die Lebensqualität steigern

Nach Ansicht des BSG ist dieser Ausschluss jedoch sachlich gerechtfertigt, rechtmäßig und verstößt
insbesondere nicht gegen das Gleichheitsgebot. Die Gesetzgebung ordne Nikotinersatzmedikamente als Mittel ein, dessen Wirkung – wie auch bei Appetitzüglern oder Potenzmitteln – vorrangig einer Steigerung der
Lebensqualität diene. Zudem sei der Zusatznutzen von Nikotinersatzprodukten wissenschaftlich nicht zweifelsfrei nachgewiesen.

Auch
eine Verhaltenstherapie zur Raucherentwöhnung müssten die Krankenkassen
nach den gesetzlichen Vorgaben nicht bezahlen, urteilte das Gericht. Es könne aber ein Anspruch auf therapeutische Beratungsgespräche, etwa durch den Hausarzt oder die Hausärztin, bestehen. Es wird erwartet, dass die Klägerin nun das Bundesverfassungsgericht anruft.

Nach Angaben von Professor Klaus-Dieter Kolenda, der im Vorstand der Deutschen
Gesellschaft für Nikotin- und Tabakforschung in Frankfurt ist, sterben in Deutschland jedes Jahr 120.000 Menschen an den Folgen des Tabakkonsums.

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