Das Urteil im Köthen-Prozess soll vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe überprüft werden. Zwei junge Männer, die für den Tod eines 22-Jährigen in der sachsen-anhaltischen Stadt unter anderem wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt wurden, akzeptieren ihre Strafe nicht. Sie haben Revision eingelegt, wie ein Sprecher des Landgerichts Dessau-Roßlau sagte. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hätten auf Rechtsmittel verzichtet.
Die beiden Männern, die aus Afghanistan stammen, sind 17 und 19 Jahre alt – gemäß dem Jugendstrafrecht umfasste das Strafmaß ein Jahr und fünf Monate für den einen, ein Jahr und acht Monate für den andern Angeklagten. Für den älteren der beiden Angeklagten wurde zudem wegen Alkoholsucht der Aufenthalt in einer Entzugsanstalt angeordnet.
Nach Ansicht des Gerichts hatten die Männer den 22-Jährigen, der einen angeborenen Herzfehler hatte, im September 2018 bei einem nächtlichen Streit geschubst und auf ihn eingetreten, als er am Boden gelegen hatte. Der junge Mann starb, als
Todesursache wurde ein plötzlicher Herztod festgestellt. Nach Bekanntwerden des Falls war es zu rechtsgerichteten Demonstrationen und Gegenprotesten gekommen.
Weil die Angeklagten das Urteil aber nicht akzeptieren, soll nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheiden.
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