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Autokauf: Das lange Warten auf den Wagen

Ich habe einen neuen Wagen bestellt, um damit eine längere Reise
anzutreten. Was kann ich tun, wenn das Auto trotz Zusage des Autohändlers nicht
rechtzeitig geliefert wird? Habe ich einen
Rechtsanspruch auf einen kostenlosen Leihwagen oder eine Entschädigung?, will ZEIT-ONLINE-Leser
Heinrich Nickel wissen.

Welche Rechte ein Kunde oder eine
Kundin nach dem Kauf hat, hängt davon ab, was genau im Kaufvertrag steht, sagt
Andreas Krämer, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht aus Frankfurt am Main: “Wenn der
Liefertermin – was in der Praxis bei Autokäufen praktisch nie vorkommt – ein
wesentlicher Bestandteil des Vertrages ist, dann kann ein Fixgeschäft vorliegen.”

Selbst wenn das der Fall ist, muss man jedoch zwischen
einem absoluten und einem relativen Fixgeschäft unterscheiden: Ein absolutes
Fixgeschäft liegt bei einem Verbrauchsgüterkauf wie beispielsweise einem Pkw in
der Regel nie vor. Dazu kommt es nur, wenn der Vertrag nach dem festgelegten
Termin wirtschaftlich und tatsächlich keinen Sinn mehr ergibt. Als Beispiel
nennt Krämer ein bestelltes Hochzeitsessen am Hochzeitstag. Liefert der
Cateringservice einen Tag später, kann der Vertrag nicht mehr nacherfüllt
werden.

Anders sieht es jedoch in der Regel aus, wenn
ein Auto verspätet ausgeliefert wird. “Auch nach dem vereinbarten Termin ist
die Autolieferung für den Kunden wirtschaftlich noch sinnvoll”, sagt Anwalt
Krämer. “Wenn aber vertraglich zwingend vereinbart ist, dass das Fahrzeug ab
einem bestimmten Tag – etwa für eine Reise – gebraucht wird, dann kommt der
Verkäufer nach Ablauf in Verzug und hat Schadenersatz zu leisten.” Hier handelt
es sich dann um das relative Fixgeschäft.

Der Rechtsanwalt weist jedoch darauf hin, dass
sich Händlerinnen oder Händler normalerweise nicht auf eine solche Absprache
einlassen werden. Sollten sie die angedachte Lieferzeit überschreiten, kann der
Kunde dem Händler nur eine Frist setzen, wodurch er erst juristisch “in Verzug”
gerät. “Leistet er dann immer noch nicht, besteht ein Anspruch auf Ersatz des
Verzugsschadens – das können etwa die Mietwagenkosten sein”, sagt Krämer.
Möglicherweise werde der Händler aber auch ein Auto aus seinem Bestand als Leihwagen
zur Verfügung stellen.

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