/Volksverhetzung: NPD unterliegt im Streit um Wahlplakate erneut

Volksverhetzung: NPD unterliegt im Streit um Wahlplakate erneut

Die Wahlplakate der rechtsextremen NPD sind volksverhetzend. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) im sächsischen Bautzen wies eine Beschwerde der NPD zurück. Ihre Verwaltungsklage hatte sich unter anderem gegen die Stadt Zittau im Dreiländereck gerichtet. Die Kommune hatte die Plakate mit den Slogans “Stoppt die Invasion: Migration tötet!” und “Widerstand – jetzt” abhängen lassen.

Mit den Plakaten greife die NPD die Menschenwürde sämtlicher in Deutschland lebender Migranten an, begründete das Gericht seine Entscheidung. Dieser Teil der Bevölkerung werde “böswillig in einer Weise verächtlich gemacht, die geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören”, heißt es in dem Beschluss (Az.: 3 B 155/19).

Die NPD hatte nach eigenen Angaben bundesweit einige Tausend dieser Plakate im Kommunal- und Europawahlkampf aufhängen lassen. Mehrere Kommunen, unter anderem in Sachsen die Stadt Görlitz und weitere in Thüringen, ordneten an, dass die Plakate wegen ihres Inhalts entfernt werden müssen. Die NPD ging reihenweise mit Eilanträgen bei den Verwaltungsgerichten dagegen vor, nach Auskunft eines Sprechers strengte die Partei “10 bis 15” Verfahren an.

Die Partei hofft nun, durch das Bundesverfassungsgericht Recht zu bekommen. Der Sprecher sagte, der Beschluss des Bautzener Gerichts werde “keine lange Halbwertszeit haben”, weil er die Karlsruher Rechtsprechung nicht berücksichtige. Das Gericht hatte im Zusammenhang mit den TV-Wahlwerbespots der Partei am 15. Mai entschieden, dass ein ein volksverhetzender Charakter eines Werbespots nur aus dem Spot allein heraus begründet werden kann, nicht aus der sonstigen Programmatik der Partei, die seinen Hintergrund bildet. “Sämtliche Plakate, die von den Kommunen heute abgehängt werden, werden morgen nach einer einstweiligen Anordnung aus Karlsruhe wieder aufgehängt werden”, sagte NPD-Präsidiumsmitglied Peter Richter, der die Partei auch vor Gericht vertritt.  

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