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Europawahl: Wahl-O-Mat nach Rechtsstreit wieder online

Wählerinnen und Wähler können die Postionen von Parteien vor der Europawahl wieder vergleichen: Der Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung ist nach einer außergerichtlichen Einigung mit der Partei Volt Deutschland wieder online. Die Bundeszentrale hat das Internetangebot am Montag nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln abgeschaltet. Das Gericht hat entschieden, dass das Angebot kleine Parteien benachteilige. Nun sei eine außergerichtliche Einigung erzielt worden, teilte die Bundeszentrale für politische Bildung mit.

Zunächst geht der Wahl-O-Mat in unveränderter Form wieder online, für künftige Wahlen soll er aber weiterentwickelt werden. Bisher können Nutzerinnen und Nutzer jeweils nur die Positionen von bis zu acht Parteien miteinander vergleichen. Das verletzt laut dem Gericht das Recht auf Chancengleichheit.

Die Bundeszentrale hat nun zugesichert, dass man künftig die eigenen Ansichten bereits auf einen Klick mit allen Parteien vergleichen könne. “Die Möglichkeit, alle Parteien gleichzeitig über eine einzige Schaltfläche auszuwählen, wird als neue Funktionalität gut sichtbar sein.” Die Nutzer könnten “dann selbst entscheiden, mit welchen und mit wie vielen Parteien sie ihre Voten vergleichen wollen”.

“Aus unserer Sicht ist und war der Wahl-O-Mat auch in seiner bisherigen Form verfassungskonform”, sagte der Präsident der Bundeszentrale, Thomas Krüger. Der geschlossene Vergleich diene aber “dazu, eine rechtliche Entscheidung in dieser Frage entbehrlich zu machen”.

Volt Deutschland teilte mit, der Wahl-O-Mat werde zur nächsten Wahl in einer verfassungskonformer Version angeboten, bei der die Chancengleichheit zwischen den Parteien sichergestellt sei. “Der Weg ist frei, dass in Zukunft jede Nutzerin und jeder Nutzer frei auswählen kann, mit wie vielen Parteien sie/er die eigenen Antworten vergleichen will.” Die freie und informierte politische Meinungsbildung werde so verbessert.

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