Was sind eigentlich Bezirksversammlungen?
Die
Bezirksversammlungen ähneln Stadt- oder Gemeinderäten in anderen Bundesländern.
Sie haben allerdings weniger Befugnisse, denn die Aufgaben des Landes und der
Kommunen sind in Hamburg nicht getrennt. Hamburg ist in sieben Bezirke
gegliedert, die jeweils von einem Bezirksamt verwaltet werden, welches wiederum
von einer Bezirksversammlung kontrolliert wird. Zuständig sind die Bezirke für
Aufgaben, die nicht für die ganze Stadt von Bedeutung sind oder nicht einheitlich
geregelt werden sollen, beispielsweise beim Thema Bau oder Verkehr. Die
Bezirksversammlungen entscheiden also über Standorte von Spielplätzen,
Kulturangebote in der Nachbarschaft oder Baustellen. Durch die
Bezirksversammlungen soll die Bevölkerung an diesen Entscheidungen beteiligt
werden. Das Bezirksamt muss die Bezirksversammlung umfassend informieren, die
Versammlung kann umgekehrt das Amt verbindlich zum Handeln auffordern. Die
Bezirksversammlungen können außerdem Empfehlungen an Hamburger Behörden
aussprechen. Grundsätzlich kann die Bürgerschaft aber alle Angelegenheiten an
sich ziehen und auch Entscheidungen der Bezirksversammlungen rückgängig machen, das nennt sich Evokation.
Wer darf am Sonntag wen wählen?
Bei der
Bezirksversammlungswahl dürfen deutsche Staatsbürger und EU-Bürger abstimmen,
die älter als 16 Jahre sind und seit mindestens drei Monaten in Hamburg wohnen.
Das betrifft 1,4 Millionen Menschen. Kandidaten für die
Bezirksversammlungswahlen müssen in dem jeweiligen Bezirk wohnen. Die Größe der
Bezirksversammlung richtet sich nach der Einwohnerzahl, sie reicht von 45
Mitgliedern in Bergedorf bis zu 57 Mitgliedern in Wandsbek. Insgesamt stehen
1540 Kandidaten in 54 Wahlkreisen und sieben Bezirken zur Wahl.
Wie funktioniert die Wahl?
Die Wahllokale öffnen am Sonntag um 8 Uhr und schließen um 18 Uhr. Bei der Bezirksversammlungswahl hat man insgesamt zehn Stimmen. Fünf Stimmen darf man auf dem gelben Bezirkslisten-Stimmzettel abgeben. Darauf stehen im ganzen Bezirk die gleichen Kandidatinnen und Kandidaten, insgesamt bis zu 60 je Partei und Wählervereinigung. Mit den fünf Kreuzen auf der gelben Liste beeinflusst man, wie viele Sitze eine Partei in der Bezirksversammlung bekommt – und man kann mitbestimmen, welche Kandidaten einen Sitz bekommen. Jeder Bezirk ist darüber hinaus in Wahlkreise aufgeteilt. Die Parteien stellen auch für jeden Wahlkreis Kandidaten auf. Mit den fünf Kreuzen auf dem roten Stimmzettel kann man entscheiden, welche Kandidaten aus dem eigenen Wahlkreis in die Bezirksversammlung einziehen sollen – man beeinflusst aber nicht, wie viele Sitze die jeweilige Partei bekommt. Mit der Wahlbenachrichtigung haben alle Wahlberechtigten ein Musterstimmzettel-Heft bekommen, mit dem sie sich schon vorab über die Kandidaten informieren können.
Wo bekomme ich mehr Informationen?
Zu den
Bezirkswahlen gibt es keinen Wahl-O-Mat. Am besten kann man sich informieren
auf der Seite du-bist-entscheidend.de. Die wurde von der Hamburgischen
Bürgerschaft eingerichtet, in einem Video wird noch einmal erklärt, wie die Wahl
funktioniert. Außerdem gibt es eine Kandidierendensuche, dort kann man sich informieren, wer
im eigenen Wahlkreis antritt. Leider haben viele Kandidatinnen und Kandidaten
ihre Profile nicht gepflegt, auch sonst finden sich zu vielen Bewerbern kaum
Informationen im Netz. Wer noch mehr Informationen zum Wahlprozedere sucht,
findet sie hier – allerdings nicht gerade übersichtlich.
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