/Wahlrecht: Bundestag hebt Wahlausschluss von Behinderten auf

Wahlrecht: Bundestag hebt Wahlausschluss von Behinderten auf

Behinderte Menschen, die in allen Angelegenheiten von einer Hilfsperson betreut werden, bleiben nicht länger pauschal von Bundestags- und Europawahlen ausgeschlossen. Das hat der Bundestag mehrheitlich beschlossen. Für die bevorstehende Europawahl kommt diese Reform zwar zu spät. Aber auf Antrag dürfen die Betroffenen trotzdem schon am 26. Mai wählen, weil das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Monat einem entsprechenden Eilantrag stattgegeben hatte.

Betroffen sind mehr als 80.000 Menschen in Deutschland, für die ein Gericht einen Betreuer in allen Lebensbereichen bestellt hat. Ihr genereller Wahlausschluss war im Februar vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft worden.

Vollbetreuten Behinderten wird deshalb nun ebenso das Wahlrecht zuerkannt wie Straftätern, die wegen Schuldunfähigkeit in einer psychiatrischen Klinik untergebracht sind. Auch sie durften bislang nicht zur Wahl gehen.

Zudem wird ein neuer Passus ins Bundeswahlgesetz aufgenommen, der sich mit Unterstützungsmöglichkeiten bei der Stimmabgabe befasst. Demnach kann ein Wahlberechtigter, der nicht lesen oder wegen einer Behinderung seine Stimme nicht selbst abgeben kann, Hilfe von einem anderen Menschen bekommen. “Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt”, heißt es in der Neuregelung. “Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht.”

Die Neuerungen treten zum 1. Juli in Kraft. Weiterhin vom Wahlrecht ausgeschlossen bleiben Bürger, denen dieses Recht per Richterspruch entzogen wurde. Dies ist etwa möglich, wenn jemand wegen Landesverrats oder Wahlfälschung verurteilt ist.

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