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Drogenpolitik: Verlangen lässt sich nicht verbieten

Berlin hat mal wieder ein über die Stadtgrenzen hinausreichendes Empörungsthema: feste Stehplätze für Drogendealer im Görlitzer Park. Solche Zonen im Görli hat jedenfalls der Parkmanager empfohlen, der dort seit 2016 eingesetzt ist. 

Seit Jahren streiten die Berliner Politik und die örtlichen Sicherheits- und Gesundheitsbehörden darüber, wie sie mit der offenen Drogenszene im Görli umgehen sollen. Auf dieser lang gezogenen Grünfläche im Stadtteil Kreuzberg bieten Dealer ungeniert ihre Ware feil, in der Regel weiche Rauschmittel wie Cannabis und Marihuana, manchmal aber auch härtere Drogen. Nachbarn und Passanten fühlen sich belästigt, wenn sie an diesem Händlerheer vorbeispazieren müssen.

Die Stadt hat gegen die Dealer keine klare Strategie. Mal wird der Handel stillschweigend geduldet, mal eine Null-Toleranz-Linie exekutiert. Dann greift die Polizei mit Razzien und Verhaftungen hart durch. Seit 2015 ist sogar der Besitz kleinster Mengen von Cannabis strafbar. Doch der Drogenhandel floriert, keine Maßnahme scheint ihn in den Griff zu bekommen.

Rosarote Drogenzonen

Damit sich Spaziergänger, Anwohner und die im Görli herumtobenden Kinder weniger gestört fühlen, hat der Parkmanager nun vorgeschlagen, den Drogenhandel im Park in feste Zonen zu verbannen. Mit rosaroter Farbe würde er gerne eine Handvoll kleiner Flächen umranden, auf denen jeweils bis zu zwei Dealer Platz fänden und ihren verbotenen Geschäften nachgehen könnten.

Die Empörung folgte auf dem Fuß. Die Drogenbeauftragte des Bundes, Marlene Mortler, spricht von einem “Freibrief zum Handel”, die Berliner CDU von einer “Einladung zum Rechtsbruch” und einer “Kapitulation vor den Verbrechern”. Schützenhilfe erhält der viel gescholtene Parkmanager nur vom grünen Baustadtrat Florian Schmidt. Man könne die Drogengeschäfte nicht immer nur in andere Gegenden verdrängen, sagt er, sondern müsse “mit den Realitäten vor Ort umgehen”.

Irgendwie haben beide Seiten recht. Einerseits wird ziemlich tatenlos zugeschaut, wie im Görli am laufenden Band gegen das Strafgesetzbuch verstoßen wird. Andererseits werden Verkauf und Besitz weicher Drogen von vielen Menschen nicht als ein strafwürdiges Verhalten gesehen.

Das Verlangen ist unausrottbar

Hinter dem Streit um den Görli liegt ein ganz grundsätzliches Problem: Es gibt Dinge, gegen die, selbst wenn sie verboten sind, kein Kraut gewachsen ist – egal wie sehr sich Politik, Sicherheitsbehörden und Teile der Gesellschaft auf den Kopf stellen. Warum? Weil das Verlangen nach diesen Dingen zu groß und unausrottbar ist.

Es geht dabei nicht nur um Cannabis, sondern zum Beispiel auch um die Droge Alkohol oder um käuflichen Sex. Der Handel damit hat immer auch unerfreuliche Seiten. Doch werden die Geschäfte mit Alkohol, Cannabis und Sex gesellschaftlich und damit auch rechtlich sehr unterschiedlich bewertet und behandelt. Berlin und viele andere Metropolen – nicht nur in Deutschland – bieten für diese Widersprüche reichlich Anschauung.

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