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Weltstrafgericht: Immunität schützt nicht vor internationaler Strafverfolgung

Jordanien hat Sudans Ex-Staatschef Omar al-Baschir bei einem Besuch 2017 nicht festgenommen – trotz Haftbefehls. Das war falsch. Konsequenzen drohen aber nicht.

6. Mai 2019, 12:25 Uhr

Weltstrafgericht: Der mittlerweile abgesetzte sudanesische Staatspräsidenten Omar al-Baschir

Der mittlerweile abgesetzte sudanesische Staatspräsidenten Omar al-Baschir
© Siphiwe Sibeko/Reuters

Immunität schützt ein amtierendes Staatsoberhaupt nach einem Urteil des Weltstrafgerichts
nicht vor Festnahmen im Ausland. Jordanien hätte den nun abgesetzten sudanesischen Staatspräsidenten Omar al-Baschir daher bei dessen Besuch 2017 festnehmen und an den
Internationalen Strafgerichtshof ausliefern müssen. Mit der Entscheidung bekräftigten die Richter der Berufungskammer in Den Haag das Urteil der ersten Instanz. Korrigiert wurde allerdings die verhängte Sanktion gegen Jordanien: Das Fehlverhalten wird keine Konsequenzen für das Land haben.

Al-Baschir war im April
vom sudanesischen Militär abgesetzt und inhaftiert worden
. Ihm werden
Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord in
der westlichen Region Darfur zur Last gelegt. In zwei Jahren sollen in dem Land “freie und faire Wahlen” stattfinden. Bis dahin will ein Militärrat
das Land regieren.

Das Den Haager
Gericht hatte bereits 2009 einen Haftbefehl gegen den afrikanischen Langzeitmachthaber erlassen. Grundlage waren konkrete Vorwürfe von Verbrechen gegen die
Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Das Gericht verwies auf Al-Baschirs mutmaßliche
persönliche Verantwortung für Morde, Vertreibungen, Folterungen und
Vergewaltigungen. Zudem wird ihm die Verantwortung für gezielte
militärische Angriffe auf die Zivilbevölkerung sowie für Plünderungen
vorgeworfen.

2017 hatte Al-Baschir dennoch Jordanien besucht – festgenommen und
ausgeliefert worden war er nicht. Dazu aber war das Land nach dem Urteil als Vertragsstaat
des Weltstrafgerichtes verpflichtet. Jordanien
hatte nach Ansicht der Richter zudem eine doppelte Verpflichtung, weil
es auch die UN-Konvention gegen Völkermord ratifiziert hatte.
Die Regierung in Amman hatte die Festnahme damals mit dem Hinweis auf die
Immunität des Staatschefs abgelehnt.

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