Die Natur kann nicht für sich selbst sprechen. Wird sie angegriffen, benötigt sie Fürsprecher, Verteidiger, Kämpfer. Aber was geschieht, wenn ausgerechnet diese plötzlich als vermeintliche Mittäter dastehen?
Der World Wide Fund for Nature (WWF) wurde im März vom Onlinemagazin
Buzzfeed News
heftig beschuldigt. Ranger, mit denen die Organisation in Asien und Afrika zusammenarbeitete, sollen in Naturschutzgebieten Verbrechen begangen haben: Folter, Misshandlungen, sogar Todesopfer werden ihnen vorgeworfen. Auf Beschwerden soll der WWF nicht ausreichend reagiert haben
(ZEIT
Nr. 12/19). Erst nach den
Buzzfeed-Berichten hat WWF International eine Londoner Anwaltskanzlei beauftragt, die Fälle aufzuklären. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, die aber erst unter dem Druck der Veröffentlichung geschah. Und bis es mit der Aufklärung so weit ist, werden wohl Monate vergehen.
Anders gehandelt hat die deutsche Sektion des WWF. Sie engagierte im März den ehemaligen Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechte, Markus Löning. Er sollte analysieren, ob und wie Strukturen und Abläufe solche Fälle begünstigen. Man könnte auch sagen: wie so etwas überhaupt passieren konnte. Für Mittwoch dieser Woche war sein Bericht zu den “menschenrechtlichen Sorgfaltsprozessen” der Naturschutzorganisation angekündigt. Die
ZEIT
konnte ihn vorab einsehen.
Das knapp 50-seitige Papier fällt für die Naturschützerinnen und Naturschützer durchwachsen aus. Ein Kernbefund: Oft fehlten schlicht die Mechanismen. So sei nicht sichergestellt, dass die Risikobewertung einheitlich und systematisch ablaufe. Auch werde Beschwerden nicht überall gleich effektiv nachgegangen. “Die Regeln für den Umgang mit Menschenrechtsfragen sind im Prinzip da”, schreibt Löning, “aber es gibt kein zentrales Dokument, das festhält, wie sie aussehen und implementiert werden.” Guter Wille mag vorhanden sein, doch er allein genügt nicht.
Auch anderen internationalen Organisationen und transnationalen Konzernen geht es so. Im Jahr 2011 haben die Vereinten Nationen klargestellt: Sie alle sind für die Einhaltung der Menschenrechte in den Regionen mitverantwortlich, in denen sie aktiv sind. Mit dieser Verantwortung – an jedem Ort, bei jedem Partner, in Zusammenarbeit mit den unterschiedlichsten Regierungen – tun sie sich bis heute schwer. Es fehlen Know-how, Zeit und auch Geld. Der Experte Löning urteilt: “Der WWF ist in dieser Hinsicht ein sehr typisches Beispiel.”
Wenn der geschäftsführende Vorstand des WWF Deutschland, Eberhard Brandes, jetzt beteuert, “wir haben nichts zu verbergen”, muss er sich in Zukunft an Verbesserungen messen lassen: In den kommenden zwei Jahren wollen die Deutschen alle Vorschläge von Löning umsetzen – um innerhalb des globalen Netzwerks zum Vorreiter zu werden.
Umweltschützer dürfen bei Menschenrechten nicht wegsehen. Das ist trivial. Schwieriger wird
es sein, aus guter Absicht gute Praxis zu machen.
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