/Oberlandesgericht Stuttgart: Nach Scheidung kein Anspruch auf Umgang mit Hund

Oberlandesgericht Stuttgart: Nach Scheidung kein Anspruch auf Umgang mit Hund

Nach einer Scheidung besteht kein gesetzlicher Anspruch auf ein Umgangsrecht mit einem Hund, der vor der Ehe angeschafft wurde. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart klargestellt. In dem Fall ging es um den Streit eines geschiedenen Paares um eine einst gemeinsame Hündin. Die Richter sprachen das Tier dem Mann zu und entschieden, dass die Frau auch keinen Anspruch auf Umgang mit dem Hund habe.

Die Ehefrau habe nicht nachweisen können, dass der Hund ihr Eigentum sei, hieß es zur Begründung. Im Kaufvertrag habe der Name des Manns gestanden. Auch wenn sich die Frau nach eigenen Angaben um den Hund wie ein Kind gekümmert haben will, sei er nicht ihr Besitz. Grundsätzlich seien Haustiere in der Rechtsprechung Haushaltsgegenstände. Diese können einem Ehepartner nur dann überlassen werden, wenn sie gemeinsam angeschafft wurden. Gegenstände, die nur einem Ehepartner gehören, müssen nicht übergeben werden. Ein gesetzlicher Anspruch auf die Regelung eines Umgangsrechts mit dem Hund besteht demnach nicht. 

Auch Tierwohl muss berücksichtigt werden

Selbst wenn die Frau nachgewiesene Miteigentümerin gewesen wäre, wäre es in diesem Fall zudem gegen das Tierwohl, den Hund an die Frau zu übergeben, hieß es weiter. Drei Jahre nach der Trennung sei es nicht förderlich, den Hund in eine andere Umgebung zu bringen. Seit der Trennung habe der Hund beim Exmann im früheren gemeinsamen Haus
des Paars gelebt, das einen großen Garten habe.

Das Paar hatte die Labradorhündin kurz vor seiner Hochzeit gekauft. Nach der Trennung 2016 hatte die Frau die Herausgabe des Hundes verlangt. Das Familiengericht Sigmaringen hatte dies bereits in erster Instanz zurückgewiesen. Dagegen legte die Frau Beschwerde ein. Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte diese Entscheidung nun. Eine Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof gegen die jetzige Entscheidung ließ das Gericht nicht zu.

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