Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat das Land Baden-Württemberg angewiesen, in der Landeshauptstadt nun auch Dieselfahrverbote für Autos mit der Abgasnorm Euro 5 zu erlassen. Damit gaben die Richter einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) statt (Az.: 17 K 1582/19) und drohten der Landesregierung mit einem Zwangsgeld von 10.000 Euro, sollte diese das Urteil nicht bis zum 1. Juli umsetzen.
Die Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Stuttgart werden damit ausgeweitet. Seit dem Jahreswechsel dürfen bereits Autos mit einer Abgasnorm der Kategorie Euro 4 und schlechter die innerstädtische Umweltzone nicht mehr befahren. Seit dem 1. April gilt dies auch für die Einwohner der Stadt – und bald auch für Halter von Dieselfahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 5.
“Erneut eine schallende Ohrfeige” für Kretschmann
Die baden-württembergische Landesregierung unter dem grünen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann wollte Fahrverbote eigentlich vermeiden und setzte bei ihren Luftreinhalteplänen – nicht nur für Stuttgart, sondern auch für die Stadt Reutlingen – auf einen umweltfreundlicheren Nahverkehr. Nicht ausreichend, befand nun das Verwaltungsgericht und blieb sich damit in ihrer Argumentation treu. Bereits im Juli 2017 und Februar 2018 urteilten die Richter im Sinne der Umwelthilfe.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch sieht sich deshalb bestätigt. “Die heutige Gerichtsentscheidung ist erneut eine schallende
Ohrfeige für die grün-schwarze Landesregierung, die sich bisher
weigert, die weiterhin betrügerisch agierende Autoindustrie in die
Pflicht zu nehmen”, wird er in einer Mitteilung seines Vereins zitiert. “Wann endlich
versteht die grün-schwarze Landesregierung, dass Recht und Gesetz
auch dann einzuhalten sind, wenn die schwäbischen Autokonzerne damit
nicht einverstanden sind?”
Niederlage auch für Bundesverkehrsminister Scheuer
Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist dabei nicht nur eine erneute Niederlage für die Landes-, sondern auch für die Bundesregierung – und insbesondere für Bundesverkehrminister Andreas Scheuer. Der CSU-Politiker wollte mit einer Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes Fahrverbote in verhältnismäßig gering belasteten Städten verhindern. Laut der Novelle sind diese in Gebieten, in denen die Stickstoffdioxid-Konzentration
einen Wert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter pro Jahr nicht
überschreitet, “in der Regel” nicht erforderlich.
Hierzu stellte das Verwaltungsgericht nun fest: Durch die neue Vorschrift sind Fahrverbote “grundsätzlich” nicht ausgeschlossen. Die Landesregierung muss ihre Pläne deshalb für eine saubere Luft in Stuttgart ergänzen – trotz einer neuen Busspur und der Reform des öffentlichen Nahverkehrs.
Hits: 24