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Flüchtlingspolitik: Bamf stoppt vorerst Asylentscheide für Syrer

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) stellt seit mehreren Wochen die Asylentscheidungen für zahlreiche Syrerinnen und Syrer zurück. Viele Asylanträge seien dadurch faktisch gestoppt, berichtete die Funke Mediengruppe. Ein Sprecher des Bamf
bestätigte, dass das Ministerium seit Wochen kaum noch
Asylentscheidungen über Syrerinnen und Syrer treffe. Es gehe um Verfahren, “in denen die vorgesehenen Änderungen der Leitsätze für das Bamf entscheidungsrelevant” seien, erklärte das Bundesinnenministerium, das als übergeordnete Behörde für das Bamf zuständig ist.

Die Leitsätze sind interne Richtlinien, an denen sich Mitarbeiter bei der Vergabe von Asylanerkennungen orientieren können. Das Bamf hatte im März seine internen Leitsätze zu Syrien aktualisiert und die
Sicherheitslage in Syrien neu bewertet – allerdings ist nicht bekannt, wie. Das Auswärtige Amt schrieb in einem Lagebericht im November 2018, in keinem Teil Syriens sei “ein umfassender,
langfristiger und verlässlicher Schutz für verfolgte Personen” gewährleistet.

Als vorgesetzte Behörde muss das Bundesinnenministerium über die Leitsätze des Bamf entscheiden, bevor sie
wirksam werden dürfen. Dies ist bislang allerdings nicht geschehen. Erst in der kommenden
Woche wolle sich das Ressort von Innenminister Horst Seehofer (CSU) mit
dem Auswärtigen Amt über die Einschätzung der Sicherheitslage in Syrien
abstimmen, heißt es nach Informationen der Funke-Zeitungen.

FDP-Fraktionsvorsitzender kritisiert Bamf

“Solange noch keine neue Lagebeurteilung des Auswärtigen Amtes vorliegt, gibt es keinen Grund, die Verfahren auf unbestimmte Zeit auszusetzen”, sagte der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae den Zeitungen der Funke Mediengruppe. “Wenn sich die Lage in Syrien ändert, kann der Schutz immer noch widerrufen werden.” Flüchtlingsorganisationen befürchten, dass die Neubewertung der Lage in Syrien dazu führen könnte, dass das Bamf künftig mehr Asylsuchende aus Syrien ablehnt.

2018 erteilte das Bamf nach eigenen Angaben 17.411 Menschen aus Syrien “subsidiären Schutz“. Dieser wird erteilt, wenn eine Person nicht politisch verfolgt ist, ihr bei einer Rückkehr in das Heimatland aber ernste Gefahr durch Krieg oder Folter droht. Insgesamt entschied das Bundesamt 2018 über 43.875 Anträge von Syrern. 18.245 Antragsteller wurden als verfolgte Flüchtlinge und Asylsuchende anerkannt. 69 Syrer wurden abgelehnt.

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