Inhalte von Wahlwerbung sind normalerweise Sache der Parteien. Dem ZDF ging ein Film der NPD zu weit. Jetzt hat ein Gericht entschieden.
27. April 2019, 12:54 Uhr
Das ZDF muss einem Medienbericht zufolge einen Wahlwerbespot der NPD nicht ausstrahlen. Der Spot verstoße
eindeutig gegen allgemeine Strafgesetze, urteilten die Richter einem Bericht der Koblenzer Rhein-Zeitung zufolge. Der
Beitrag für die Europawahl am 26. Mai mache “in Deutschland lebende Ausländer in einer Weise bösartig
verächtlich, die ihre Menschenwürde angreift und geeignet ist, den
öffentlichen Frieden zu stören”.
Eine Beschwerde der NPD habe das Oberverwaltungsgericht in
Koblenz zurückgewiesen. Sollte die NPD die Entscheidung weiter anfechten wollen, müsste sie vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
Fernsehsender weisen bei der Ausstrahlung von Wahlwerbespots in der
Regel darauf hin, dass die Parteien allein für den Inhalt verantwortlich
sind.
Auch das Deutschlandradio hatte einen NPD-Spot
abgelehnt. “Nach Ansicht unseres Senders erfüllt er den Straftatbestand
der Volksverhetzung. Die Partei hat die Möglichkeit, eine neue,
rechtlich unbedenkliche Version einzureichen”, teilte der Sender mit.
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