Onlineanbieter von Dienstleistungen müssen sich in der EU künftig an neue Transparenzregeln halten. Dadurch sollen Verbraucher im Onlinehandel besser geschützt werden. Eine entsprechende Reform hat das Europaparlament beschlossen. Sie sieht beispielsweise Regeln für Onlinebewertungen von Produkten oder Dienstleistungen vor: Anbieter wie Amazon, eBay oder booking.com müssen offenlegen, wie das Ranking für ihre Angebote zustande kommt.
Verbraucher sollen so erkennen können, dass manche Empfehlungen auf Onlinemarktplätzen oder Reiseportalen nur deshalb ganz oben gelistet sind, weil die Anbieter dafür die höchsten Provisionen gezahlt haben. “Das ist klar Werbung und muss als solche gekennzeichnet sein”, sagte die SPD-Verbraucherschutzexpertin Evelyne Gebhardt.
Internetanbieter müssen außerdem angeben, ob sie Algorithmen mit personalisierten Werbungen oder Preisen benutzen. Kundinnen und Kunden, die auf Onlinemarktplätzen einkaufen, sollen zudem besser darüber informiert werden, ob sie Geschäfte mit einem Händler oder einer Privatperson machen. Verbraucher sollen EU-weit Anspruch auf Entschädigung erhalten oder einen Vertrag kündigen können, wenn sie Opfer unlauterer Geschäftspraktiken wurden – etwa von aggressiver oder irreführender Werbung.
Hohe Strafen bei Verstößen
Für schwerwiegende Verstöße gegen die Verbraucherrechte sind Geldbußen vorgesehen, die bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens ausmachen können. Übermittelt ein Unternehmen seine Umsätze nicht, droht ihm eine pauschale Geldbuße von zwei Millionen Euro.
Auf die Neuregelung hatten sich Unterhändler des Parlaments und der
Mitgliedsländer vorab geeinigt. Sie müssen noch formal vom Rat der
EU-Staaten abgesegnet werden, was in Kürze geschehen soll. Anschließend
haben die Regierungen zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales
Recht umzusetzen. Damit werden vier bestehende
Verbraucherschutzrichtlinien dem Internetzeitalter angepasst.
Das vom Europaparlament geforderte Vermarktungsverbot für unterschiedliche Qualitätsstandards bei Produkten der gleichen Marke scheiterte allerdings am Widerstand der EU-Staaten. Das Parlament wollte damit sicherstellen, dass etwa ein Schokoladenaufstrich oder Fischstäbchen der gleichen Marke EU-weit identisch sind.
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