/Feinstaub: Gericht ordnet trotz Gesetzesänderung Fahrverbote an

Feinstaub: Gericht ordnet trotz Gesetzesänderung Fahrverbote an

Der Verwaltungsgerichtshof hat das Land Baden-Württemberg dazu verurteilt, den Luftreinhalteplan für die Stadt Reutlingen um Fahrverbote zu ergänzen. Nur so, begründeten die Richter in Mannheim ihre Entscheidung, sei das Land in der Lage, die Grenzwerte für die Stickstoffdioxidbelastung (NO2) einzuhalten. Es gab damit einer Klage der Deutschen Umwelthilfe statt.

Nach Angaben der Richter gilt das auch trotz der Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes, mit dem Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) Fahrverbote in verhältnismäßig gering belasteten Städten verhindern will. Ein neuer Paragraf darin soll regeln, dass diese in Gebieten, in denen die Stickstoffdioxid-Konzentration einen Wert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter pro Jahr nicht überschreitet, “in der Regel” nicht erforderlich
sind. Der europäische NO2-Jahresgrenzwert liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter.

Die Bundesregierung setzt darauf, dass in diesem Fall andere Maßnahmen ausreichen werden, um die Grenzwerte einzuhalten. Dem Verwaltungsgerichtshof zufolge verstößt die entsprechende Auslegung der Neuregelung aber “gegen zwingende Vorgaben des Europäischen
Unionsrechts”. Die EU-Kommission hatte angekündigt, die Gesetzesänderung zu akzeptieren.

Ähnlich wie die Bundesregierung hatten das Land Baden-Württemberg und die Stadt Reutlingen argumentiert und kurz vor der Gerichtsverhandlung “zusätzliche Maßnahmen” angebracht. Das Gericht entschied aber, diese Maßnahmen seien in ihrer Wirkung zu unsicher – genau wie die Prognosen, laut denen der Grenzwert künftig unterschritten werden soll. Es könne beispielsweise nicht davon ausgegangen werden, dass Softwareupdates von betroffenen Dieselfahrzeugen nachhaltig genug wirken.

Die klagende DUH sieht in dem Urteil “eine Ohrfeige für die Bundesregierung”. Ihr Anwalt betonte, dass sich an der Rechtslage durch die Gesetzesnovelle nichts ändere. Eine Bundesregierung, die einen anderen Eindruck verbreite, führe die Menschen “bewusst in die Irre”. 

Der Grenzwert für Stickstoffdioxid wurde in Reutlingen in den vergangenen Jahren stets überschritten,
im Jahr 2018 lag er bei 53 Mikrogramm pro Kubikmeter. Deshalb,
so der Verwaltungsgerichtshof, genüge der Plan “im Interesse des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung” nicht. Das Land verzichte deshalb “zu Unrecht” auf Dieselfahrverbote.

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