/E-Scooter: Elektroschrott zum Schnäppchenpreis

E-Scooter: Elektroschrott zum Schnäppchenpreis

Lange haben die Fans von Elektro-Tretrollern darauf gewartet, dass sie legal durch die Straßen sausen dürfen. Mitte Mai soll es so weit sein: Dann wird der Bundesrat voraussichtlich der Verordnung über “Elektrokleinstfahrzeuge” zustimmen. Damit die E-Scooter dann aber auch wirklich für den
öffentlichen Verkehr zugelassen sind
, brauchen sie eine Typgenehmigung. Bei serienmäßigen Fahrzeugen heißt
sie Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und wird vom Kraftfahrtbundesamt erteilt. Alle motorisierten Fahrzeuge, die schneller als sechs Stundenkilometer fahren, sind
zulassungspflichtig. Wer Fahrzeuge ohne diese Erlaubnis führt, macht sich
strafbar – und das droht vielen, die sich frühzeitig einen E-Roller angeschafft haben.

“Die allermeisten Elektroscooter, die heute
unterwegs sind, haben keine Straßenzulassung. Und die bekommen sie auch nicht
mit der geplanten Verordnung nachgeliefert”, sagt Lars Zemke, Vorsitzender des Bundesverbands Elektrokleinstfahrzeuge. Die Verordnung macht also aus illegalen keine legalen Fahrzeuge. Die Hersteller wissen das und versuchen zurzeit,
ihre Fahrzeuge mit hohen Rabatten loszuwerden. Fast alle erfüllen nicht die
notwendigen Anforderungen
. “Die intransparente
Kommunikation der Bundesregierung über die neuen Regeln für E-Tretroller wird
für Verbraucher zum Verhängnis”, sagt Zemke. Er rät dringend, abzuwarten, bis die Verordnung durch den Bundesrat ist und klare Verhältnisse
herrschen.

“Anstatt mit einem Elektroroller mobiler zu werden, haben die Käufer
am Ende nur Elektroschrott”, sagt Kurt Sigl, Präsident des Bundesverbands
eMobilität. Nach Schätzungen beider Verbände sind bereits jetzt 200.000 bis 250.000
Elektroroller und elektrische Hooverboards bei uns unterwegs. Jedem einzelnen
droht nach Verabschiedung der Verordnung im Bundesrat eine Strafanzeige wegen
Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Sind E-Roller Kraftfahrzeuge?

Zemke hat mit der Verordnung der Bundesregierung ein grundsätzliches Problem: E-Roller als Kraftfahrzeuge
einzustufen, sei zu hart. Richtig wäre es gewesen, sie wie Pedelecs einzustufen, ohne Zulassung und
Versicherungsschutz, sagt Zemke. Davon ging auch BMW aus, als die Münchner angefangen
haben, ihren Elektro-Tretroller X2City zu entwickeln. “Ursprünglich
hatten wir den Roller als Pedelec geplant”, sagt Ernst Grünwald, Ingenieur bei
BMW und Konstrukteur des Rollers. Das Fahrzeug bestand alle Tests bei
Volotec, dem Prüfzentrum für Fahrräder. Das ist eine offizielle Einrichtung
ähnlich dem Kraftfahrtbundesamt. Für jede Maschine sind solche Tests vorgeschrieben,
also auch für Pedelcs: Geprüft werden Eigenschaften wie Bremsverzögerung und Rahmensteifigkeit bis hin zur
elektromagnetischen Verträglichkeit mit anderen Elektrogeräten wie
Herzschrittmachern.

“Als wir das Fahrzeug
beim Verkehrsministerium als Pedelec genehmigen lassen wollten, wurde es in die
neue Klasse der Elektrokleinstfahrzeuge eingestuft”, berichtet Grünwald. Am
Fahrzeug musste nicht viel geändert werden, um daraus einen Roller zu machen.
Der Roller wurde als Leichtmofa eingestuft und BMW erhielt eine Allgemeine Betriebserlaubnis mit Abweichungen,
weil beispielsweise weder Sitz noch Rückspiegel vorhanden sind. “Uns wurde aber
versichert, dass die Typgenehmigung nicht umgeschrieben werden muss, wenn die
Kleinstfahrzeugeverordnung Recht ist, sondern der Roller fortan als solcher
geführt wird”, sagt Grünwald. Ein anderes Modell mit Sondergenehmigung für legalen Betrieb ist der Metz Moover. Nach Angaben der
deutschen Firma darf der E-Scooter auf Straßen und ähnlich wie ein Fahrrad auch
auf Radwegen gefahren werden.

Die zugelassenen Roller sind zu schwer

Zemke vom Bundesverband würde sich privat aber weder
den BMW- noch den Metz-E-Roller kaufen. “Meiner Meinung nach sind beide für den
Alltag zu schwer und zu groß, um in öffentlichen Verkehrsmitteln transportiert
werden zu können.” Der BMW wiegt knapp 20 Kilogramm, der Metz 16. Teuer sind sie mit 2.400 Euro
(BMW) und 2.000 Euro (Metz) obendrein. “Man kann nun einen dieser Roller kaufen und
darauf hoffen, dass die Verordnung wie geplant das Gesetzgebungsverfahren
durchläuft. Oder man wartet ab, ob kleine und handliche Roller zwischen 300 und
600 Euro auf den Markt kommen”, sagt Zemke. Die sind für ihn eher die Lösung für die Mikromobilität der Zukunft.

Wer nicht warten will, sollte auf Folgendes achten, wenn er mit einem Elektroroller unterwegs sein möchte: Das Fahrzeug braucht eine EG-Konformitätserklärung 2017/2018 CE des
Herstellers, eine Datenbestätigung für das erworbene Fahrzeug ähnlich einem
Fahrzeugschein und eine Karte für die Anmeldung zur Versicherung. Das Angebot wird dadurch sehr überschaubar.

Zemke geht davon aus, dass kein
Hersteller nachträglich eine ABE beantragen wird. Zu teuer, zu aufwendig, meint
auch Grünwald von BMW. “Deshalb bleiben die Leute auf ihren illegalen Geräten
sitzen,” sagt Zemke. Sie könnten versuchen, sie im Ausland zu verkaufen – denn in keinem anderen Land der Welt gibt es eine
so umfangreiche und restriktive Verordnung, wie sie in Deutschland geplant ist.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
hat auf seiner Internetseite einen Artikel
über Elektrokleinstfahrzeuge
mit Fragen und Antworten zum Thema veröffentlicht.

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