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Asyl und Abschiebung: Noch ein Migrationspaket

Nach wochenlangem Streit will die Bundesregierung an diesem Mittwoch ein Gesetzespaket zu Asylbewerberleistungen, Deutschkursen und Abschiebungen auf den Weg bringen. Wie am Dienstag aus Regierungskreisen verlautete, sollen am Mittwoch
jeweils zwei Entwürfe aus dem Arbeitsministerium und dem
Innenministerium verabschiedet werden. 

Von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) kommt das “Geordnete-Rückkehr-Gesetz”, das zwischen Union und SPD bis zuletzt umstritten war. Es soll dafür sorgen, dass die Ausreisepflicht von abgelehnten Asylbewerberinnen und Asylbewerbern besser durchgesetzt werden kann – unter anderem, indem Migranten, deren Abschiebung kurz bevorsteht, in Gefängnissen untergebracht werden.

Außerdem soll das Seehofer unterstehende Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) mehr Zeit für die Überprüfung der Schutzgründe von Flüchtlingen erhalten. Konkret geht es dabei um knapp 700.000 Flüchtlinge, die zwischen 2015 und 2017 anerkannt worden waren. Die sogenannte Widerruf- und Rücknahmeprüfung muss normalerweise nach drei Jahren erfolgen. Aufgrund der vielen Asylentscheidungen in diesen drei Jahren müssen aktuell also besonders viele Entscheidungen überprüft werden. Die Frist soll deshalb vorübergehend von drei auf bis zu fünf Jahre verlängert werden.

Mehr Geld für Asylbewerber

Aus dem Haus von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) kommt ein Entwurf für eine Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes. Sie sieht vor, dass die Geldleistungen für Asylbewerber leicht angehoben werden, weil die Lebenshaltungskosten seit der letzten Anpassung gestiegen sind. Alleinstehende oder Alleinerziehende sollen in Zukunft statt 135 Euro pro Monat 150 Euro erhalten.

Die Anhebung soll aber “kostenneutral” umgesetzt werden, indem Geflüchtete, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, künftig so behandelt werden, als lebten sie in einer Partnerschaft. Das heißt, für sie gilt ein niedrigerer Regelsatz von künftig 136 Euro pro Monat. Aktuell erhalten sie 122 Euro. Zudem will Heil Asylbewerbern früher den Zugang zu Sprachkursen sichern. Auch die Berufsausbildungsförderung soll neu geregelt werden.

Zu schwach oder inhuman?

Die Union hatte einen Kabinettsbeschluss zum “Geordnete-Rückkehr-Gesetz” zur Bedingung gemacht, damit ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz im Bundestag beraten werden kann. Es soll Ausländern mit Berufsausbildung aus Nicht-EU-Staaten leichter gemacht werden, in Deutschland zu arbeiten. Ähnliche Regelungen gibt es bisher nur für Akademikerinnen und für Fachkräfte aus bestimmten Branchen, in denen akuter Personalmangel herrscht, wie etwa in der Pflege.

Die Sprecherin des konservativen Berliner Kreises in der Union, Sylvia Pantel (CDU), sagte, die vorgesehenen Regelungen – etwa zur Abschiebehaft – seien zu schwach und damit für viele Unionsabgeordnete “nicht zustimmungsfähig”. Die migrationspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Filiz Polat, sprach dagegen von einem Katalog der “Inhumanität und Entrechtung”.

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